Kann mir jemand sagen ob die folgende Aussage stimmt?
Das Postbüchlein(Das Gelbe für als Quittung für Einzahlungen) gilt streng genommen nicht nur Orginalabschnitte der Einzahlungsscheine“ ?
Das Postbüchlein(Das Gelbe für als Quittung für Einzahlungen) gilt streng genommen nicht nur Orginalabschnitte der Einzahlungsscheine“ ?

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