(Anonym):Hallo zusammen
Der Sachverhalt ist, dass ich einem Maler mein Kasten Anhänger zum streichen gegeben habe. Er hat mein Anhänger gestrichen und später ist ein Auto der Post Angestellte, welches" Wild" dort ihr Auto Parkiert. Das Auto stand ca. 2 Meter neben dem Anhänger. Der Anhänger wurde mit Rolle gestrichen und durch den Wind sind viele kleine weisse Punkte zum Auto drauf.
Wer Haftet jetzt, ich, der Maler oder die Person, wo ihr Auto wild Parkiert. Dort bin ich sogar Stockwerkeigentümer. Der Anhänger ist nicht eingelöst.
Danke für eure Meinungen und sorry für den langen Text

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Dä wo da agmolet hät, würi emol säge 🤨✌️

Silvie Silvie Falls Haftpflicht vorhanden , melden. Sie haben ja Juristen und da wird die Sachlage geklärt.

Robert Schweng @Silvie Silvie Und aus welchem Grund sollte der Fragesteller das der Haftpflicht melden, wenn er doch gar nichts beschädigt hat?🤔

Walter Büchi wenn hier jemand haftbar gemacht werden kann, dann der maler.
sachbeschädigung gem. art. 144 stgb.

Jacqueline Beck Laie aber auch Maler...
Die Versicherung des Maler bezahlt das... er hat den schaden verursacht...

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