Kann mir jemand sagen ob die folgende Aussage stimmt?
Das Postbüchlein(Das Gelbe für als Quittung für Einzahlungen) gilt streng genommen nicht nur Orginalabschnitte der Einzahlungsscheine“ ?

Bewertung: 
4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Ansichten: 12

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Claudia Zwart-Hager Das gelbe Postbüchlein ist eine rechtskräftige Quittung.

Christian Oberhänsli Claudia Zwart-Hager, Quelle Deiner Behauptung? 🤔

Claudia Zwart-Hager Christian Oberhänsli ich arbeite bei Postfinance. Im Streitfall kann anhand des Poststempels die Einzahlung am Schalter wieder ausfindig gemacht werden und so schlussendlich die Einzahlung mit dem Originaleinzahlungsschein belegt werden. Die rechtliche Grundlage ist gemäss Blick unklar. Jährlich werden 200 Millionen Einzahlungen am Postschalter getätigt, der grösste Teil davon mit dem gelben Postbüchlein quittiert...diese Praxis setzt sich nicht seit 1910 hartnäckig für Millionen Einzahlungen durch, wenn damit im Zweifelsfall die Einzahlung nicht belegt werden könnte.
Betrüger finden immer Wege vereinzelt Quittungen (auch Original Empfangsscheine) zu fälschen.
https://www.beobachter.ch/konsum/quittungsbeleg-auslegung-nicht-ganz-klar

Annelise Schnyder Die Quittungen im gelben postbüchlein sind rechtsgültig und eine Urkunde. Ich hatte mal einen Fall, als ich noch am Schalter gearbeitet habe, da hat jemand den Betrag nach dem quittieren abgeändert. Die Person wurde wegen urkundenfälschung verurteilt.

Phil Becker laut meiner recherche lehnt die post hafftung ab, wegen hoher manipulationgefahr, anzeige wegen unkundenfälschung ist dadurch nicht
ausgeschlossen.
angeblich graubereich

Annelise Schnyder Wenn diese Quittungen nicht gültig wären, würden sie auch gar nicht mehr gemacht. Sie gelten sogar als Urkunde und wer diese nachträglich manipuliert begeht urkundenfälschung.

Markus Meyer sobald der eintrag vom postbeamten abgestempelt ist, ist es wie oben erklärt eine rechtsgültige urkunde. das problem dabei dürfte aber eher sein, das man zumeist nur den empfänger und den betrag notiert, nicht unbedingt aber den zweck (zb. Pferdefutter 2019). damit ergeben sich dann wieder detail-beweis-probleme.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv