(Anonym):Hallo zusammen.
Wenn man Erbe ist und den Erbschein ausschlägt, bekommt man dann trotzdem sein Pflichtanteil?

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Kommentare

Robert Schweng

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Mirjam Locher-Heuberger Wer das Erbe ausschlägt, schlägt es voll und ganz aus.

Mirjam Locher-Heuberger https://www.ch.ch/de/erbschaft-ausschlagen/

Renate Steiger Nein dann bekommst du gar nichts .

Hatice Özcan Nei

Kurt Egli Einen Erbschein beantragt man, wenn man erben möchte. Wenn man das Erbe ausschlägt, bekommt man logischerweise nichts.
https://www.ch.ch/de/erbschein-beantragen/

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