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Di, 22/10/2019 - 21:38

hallo zusammen,-sorry für die lange geschichte, wir brauchen echt alle hilfe!!!!
wir haben ein problem mit dem tierdörfli, wangen bei olten.
wir haben sie um hilfe geben und jetztgeben sie unsere katzen nicht mehr raus.
wir haben seit 2 jahren eine streunerkatze, welche wir füttern. diese hat im august 6 junge bei uns geboren ( wir haben auch schon familien gefunden für die bays)am 25.8.19 hat die mutter 3 junge wegetragen. 3 liess sie bei uns zurück über eine stune. ich hab den tierschutz informiert und um hilfe geben, weil wir nicht wussten, ob die mutter genügend milch hat. die katzen wurden abgeholt und wir haben immer betont, dass wir die katzen so schnell es geht zurück wollen. (unsere kinder waren so glücklich und so verliebt in die kleinen)seither gibt die uns die katzen nicht zurück.
1. sie sagt wir haben ihnen die katzen übertragen mit einem formular, das blatt war leer (min. kann eine person bezeugen sowie die mitarbeierin, welche das leere blatt mitgenommen hat) !!!! ich musste die adressdaten angeben und unterschreiben! das formular wurde nachtäglich bei ihnen ergänzt! urkundenfälschung!
2. die katze ist nicht gemeldet, weil es eine streuner katze ist! wir haben beweise, fotos, videos, dass sie immer zu und kam, auch zeugen!

wir wollen gerichtlich gegen sie vorgehen, weil sie sehr bekannt für diese betrügereien ist und wir endlich unsere katzen zurück wollen 🥺

wie würdet ihr vorgehen?

wir brauchen alle hilfe und weitere opfer, weil wir möchten, dass sowas schlimmes niemandem mehr angetan wirt!!! unsere tochter heult immer noch täglich, weil sie endlich die katzen wieder haben möchte 🥺

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Fr, 18/10/2019 - 19:34

Bei der Thematik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden alle unsere Einbringungen und Wünsche mit der Verjährung abgeblockt. Was faktisch jedoch eine reine Schutzbehauptung darstellt, weil die ratio legis in dieser Sache als absolut nicht erfüllt erachtet werden müsste. Weil Letztere soweit es mir bekannt ist darin liegt eine monofunktionale Schutzfunktion zu erfüllen. Jedoch wurde der Schaden erstens durch die Entschuldigung von Frau Sommaruga anerkannt und dass dieser nie beglichen wurde steht ebenso ausser Frage.
Dies zumindest bis zum Zeitpunkt des Solidaritätsbeitrags welchen ich ebenfalls als einen juristischen Winkelzug erachte, mittels welchem die Frage der Verjährung endgültig dicht gemacht werden sollte. Da ja somit eine Entschädigung stattgefunden hat, womit vielleicht höchstens noch der Betrag der Entschädigung angefochten werden könnte….
Oder aber es könnte vielleicht geltend gemacht werden, dass wir bei dem Verfahren betrogen wurden und somit die Rechstgültigkeit der Entscheide angefochten werden könnte. Wobei wir hier aber wieder nicht über Entscheide der Gerichte, sondern über solche unseres Parlamentes sprechen. Womit die Sache noch einmal schwieriger/beinahe unmöglich wird, wessen ich mir absolut bewusst bin.
Um aber etwas Klarheit in meinem Konstrukt zu schaffen beginnen wir also am Anfang, sprich mit der Frage der Legitimation. Denn bei Schadensansprüchen braucht es ja auch eine in den Gesetzen verankerte Grundlage und Grundlagen dazu wären z.B. die im Folgenden genannten Artikel, welche nicht alle auf mich aber auf die Gesamtheit der Betroffenen sind auf jeden Fall alle angeführten Artikel zutreffend:
· BV Art. 2
· BV Art. 5 1&2
· BV Art, 7
· BV Art. 9
· BV Art. 8 1,2&4
· BV Art, 10 1,2&3
· BV Art. 11 1
· BV Art. 12
· BV Art. 14
· StGB Art. 1
· StGB Art. 74
· StGB Art. 127
· EMRK Art. 1
· EMRK Art. 3
· EMRK Art 4 2
· EMRK Art. 5
· EMRK Art. 6 1
· EMRK Art. 7 1
· EMRK Art. 8 1&2
· EMRK Art. 13
· EMRK Art, 14
· Art. 1 StGB
· StGB Art. 1
· StGB Art. 264A 1d./1d./1f./1g./1h./1j
· StGB Art.264e b
· StGB Art. 141Bis
· StGB Art 181
· StGB Art. 183 1
· StOP Art. 3a.b,c & d
· StPO Art. 41 & 42
· StPO Art. 6 1&2
· VG Art. 3 1
· VG Art. 5 2
· VG Art. 6 2
· VG Art.
· ZGB Art. 28 1
In all den genannten Punkten sind Verstösse zu verzeichnen, deren Grad der Schwere inzwischen auch durch die Wissenschaft belegt wurde. Und ich habe ganz gezielt hier eine Auswahl von Gesetzen aufgelistet um deutlich zu machen, wie viele Gesetze seitens der Behörden missachtet wurden. Denn am runden Tisch wurde immer alles mit der Begründung, dass das Gesetz dies nicht zulassen würde abgeblockt. Der Blick auf die Gesetzgebung erfolgte in einer äusserts arbiträren Art und das Ausmass des rechtswidrigen Handelns seitens der Behörden durfte nicht thematisiert werden.
Also wären meine Fragen in dieser Sache, ob jemand einen begehbaren Weg wüsste, mittels welchem man erstens die Verjährung als die Schutzbehauptung offfenlegen kann, welche dies letztendlich darstellt. Denn z.B. auch StGB Art, 101 b bringt doch deutlich zum Ausdruck, dass es bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht dem Zweckgedanken entspricht bei solchen Angelegenheiten die Verjährung einbringen zu können. Ebenso wie dies auch aus dem OR Art. 134 6 hervorgehen dürfte.
Zudem ist es gemäss anerkannter herrschender Lehre Aufgabe des StrafR, „den durch das Recht geschützten Gütern, den Rechtsgütern, einen verstärkten Schutz zu verleihen“ (Schultz). Strafbestimmungen ohne Bezug auf ein bestimmtes Rechtsgut darf es danach nicht geben. Der Begriff des Rechtsgut ist bis heute zwar nicht wirklich geklärt. Jedoch geht es bei den RG sowohl um Individualinteressen (Leben, körperliche Unversehrtheit), als auch um Universalinteressen.
Die Verjährung bewirkt, dass eine Forderung allein infolge Zeitablaufs nicht mehr klageweise durchsetzbar und nur noch beschränkt verrechenbar wird. Die Verjährung aber stellt damit einen schweren Eingriff in ein Rechtsverhältnis dar, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn ihr ein bestimmter Zweck zugrunde liegt Der Zeitablauf führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen verschiedenen Parteien immer schwerer nachgewiesen werden kann: Allfällige Urkunden
gehen verloren oder werden zerstört, Erinnerungen verblassen, ein Augenschein
ist meist nicht mehr möglich und Zeugen sterben. Ein Zweck der Verjährung besteht daher im Schutz des potentiellen Schuldners vor Beweisnot. (Wodurch der Zweckgedanke in unserer Sache nicht gedeckt werden kann, da die Schuld bekannt und durch die Entschuldigung von Frau Sommaruga zugegeben wurde.)
Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Verjährung, „einen wirklichen Schuldner ohne Leistung zu befreien, sondern den zu Unrecht [...] in Anspruch genommenen angeblichen Schuldner zu schützen. Weiter dient der Schuldnerschutz der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit
eines potentiellen Schuldners. Und schlussendlich wird der potentielle Schuldner durch die Verjährung in seinem Vertrauen, er werde nicht (mehr) in Anspruch genommen, geschützt.
Somit müsste die Einbringung der Verjährung in Sachen fürsorgerischer Zwansgmassnahmen ganz klar als Schutzbehauptung erkannt werden. Da deren Einbringung in unserer Sache nicht mit deren Zweckgedanken vereinbar ist.
Wie also kann man an Hand dieser Argumentation den wirtschaftlichen Schaden welcher uns Betroffenen aus den erlebten Misshandlungen erwachsen ist, zu einer Rechtssache machen. Und dies auch wenn man nicht über das Kapital verfügt, exklusiv ein paar Anwälte zu bezahlen?...

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Fr, 18/10/2019 - 14:45

ist in der ganzen schweiz das problem...ich erwäge an den europ. gerichtshof eine beschwerde zu machen es heisst in einem artikel die rechtsmittel müssen für jeden zugänglich...das sind sie i.S. kesb überhaupt nicht...der weg gegen behörde u. behördenmitglieder vorzugehen ist quasi ein kampf gegen die windmühlen, ganz zu schweigen von den kosten.
mich würde eine statistik interessieren wo sichtbar ist
wieviele beschwerden 1.2.3. instanz
ģegen wenn
abgewiesen
gutgeheissen
wieviel fälle wo die kesb einschreitet
wieviele fremdplatzirungen
und welche kesb welcher kanton
welche richter haben wieviele beschwerden abgewiesen
gutgeheissen
und last but not least
ein ranking von
beiständen
kesbangestellte
richter
usw..
ach ja ganz vergessen
wieviele zwangseinweisungen von älteren menschen....

ich bin mir sicher...
so eine statistik würde sogar den bund schockieren
der vorteil dieser behörde...sie kann komplett im dunkeln agieren
keiner weiss zb wer dass der beistand noch betreut u. wie zufrieden die sind usw.
falls jemand mithelfen will so eine digitale plattform zu realisieren....wir brauchen leute die für sowas brennen, datenanalytiker-mathematiker, IT spezialisten hauptsächlich software-entwicklung...und weil das ganze kostenlos zur verfügung gestellt wird brauchts auch spenden.
die entwickler werden selbstverständlich entlöhnt.
es ist noch in denkinderschuhen...das konzept sind wir am erstellen. deshalb kann ich aktuell nicht mehr fleisch an den knochen geben.
es soll auch infomaterial dazukommen. erfolgreiche beschwerden, was funktioniert wo und wie und was nicht....toll wäre auch ein 24h/support für sofortige bertung hilfe wenn die kesb mit der polizei in der wohnung steht....und, und, und...
wenn der staat uns nicht schützt...die famiilie nicht schützt...dann müssen wir das eben tun!
das ist meine motivation! ich kann nicht weiter ruhig in einem land leben und alt werden wenn ich weiss, dass meine kinder und ihre kinder und deren kinder solch einer behördenwillkür ausgesetzt sind. eine behörde wo z.T. komplette inkompetente Menschen sich erlauben ein urteil fällen zu dürfen ob eine familie, ein vater, eine mutter gemäss deren Weltbild funktioniert.
es gibt studien die beweisen, das es für kinder ein grösserer schaden bedeutet diese fremdzuplatzieren als in einer familie gelassen zu werden wo viel gestritten wird wo sie viielleicht nicht jeden tag gewaschen werden oder die eltern sie oft übel beschimpfen....ich weiss das alles will man nicht für ein kind....ist aber für seine entwicklung mit abstand nicht so schlimm wie eine fremdplatzierung. vor dem 12lebensjahr wird ein kind eine fremdplatz. immer so interpretieren das es schuld sei...egal wer was sagt...auch wenn man sagt es sei nicht schuld...es wird nur denken : wenns ich nicht schuld bin wiso muss ich dann weg...
damit hat man ein kind prakt. scho gebrochen! dies ist wissenschaftl. erwiesen.
wir müssen unsere familien schützen. niemand hat das recht zu sagen wie familie gelebt werden soll.
bei missbrauch oder gewalt ist klar
aber die wenigsten fälle wo die kesb eingschritten ist gehts um missbrauchsopfer...
sorry u. jetzt müss ich deutlich werden....die kesb ist ein haufen frustrierter ungefickter weiber die entweder selbst keine kinder haben oder wenn ja dann welche die sie hassen!
sorry für die fäkalsprache...aber manchmal muss es raus...sonst ersticke ich an diesem mist der hier in der schweiz läuft. die schweiz zerstört sich selbst aus der mitte heraus...das was sie als schützenswertes gut hinstellt hat sie zur schlachtbank auf dem schild darüber steht KESB nein nein....du musst keine angst haben die helfen dir....aber wiso schreien die denn da drinn, ja weisst du das sind die, denen man helfen muss...weil sie ja so schreien können sie nicht mehr für ihre kinder schauen...gut das die kesb da hilft....
und auf der schlachtbank wird einer mutter das weinende kind aus den armen gerissen und der mutter wird unter schreien der mund zugenäht. sie dürfe nicht so schreien das sei nicht gut für die kinder, wenn sie nicht aufhöre müsse man nochmals über das besuchsrecht reden. den mund hat man zugenäht für ihre unterstüzung, dann laufe sie nicht gefahr dass es trotzdem passiert. ausserdem werde ihr noch der unterhalt gekürzt, sie könne ja nur noch flüssige nahrung zu sich nehmen....das kostet nicht soviel....
ich könnte zig solcher haarsträubenden sarkastisch-satirischen geschichten schreiben.....die unglaublichen rechtfertigungen geben genug futter...

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