(Anonym):Ich habe eine Frage.
Ich und meine ex Freundin wir haben gemeinsam ei.n 6 jähriger Sohn.
Es war immer schwierig wenn ich das Kind beim mir kommen will. Beim jedem Streit meine sie ich darf das Kind nicht besuchen oder sehen.
Sie hat jetzt ein neuer Freund und sie ist auch schwanger. Und sie wohnen zusammen alles ist dieses Jahr passiert. Als sie zusammen gezogen hat sie mir gar nicht gesagt das sie alle zusammen wohnen und die Wohnung wechseln. Als Vater muss ich immer wiesen was los ist wo mein Sohn treiben und mit wer er ist.
Es hat mich gar nicht gepasst wieso hat sie mir verzählt. Sie fliegt immer mit Kind ich sag nicht. Sie will selber Sorgerecht. Haben das will ich gar nicht. Ich zahle jeden Monat das Kind wie gesetzt verlangt. Aber an ihre Seite kommt nie wie ich wünsche. Als Vater ist nicht einfach.

Sie hat mir geschrieben ich soll nicht mehr bei ihnen vorbei kommen. Dan denke ich also diese Monat zahle ich auch nicht.

Bitte ich brauche Tipps was ich tun soll bitte!!!!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Kenne die andere Gruppe nicht, aber:
beim geteilten Sorgerecht ist es so, dass wenn das Kind bei ihr ist, sie mit ihm so zu sagen machen kann, was sie will. Fliegen, wohnen wo und mit wem sie will, es betreuen lassen von wem sie will...
Und wenn das Kind bei dir ist, gilt dasselbe ebenso für dich.
Nicht zu zahlen hätte schwerwiegende Konsequenzen.
Wenn sie dir das Kind nicht geben will, melde dich mal beim KESB - die sind für solche Sachen da...

Kurt Egli Falls Sie sich mit der Kindesmutter bezüglich Umgangsrecht des Kindes nicht einigen können, empfehle ich Ihnen eine Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 über die KESB einrichten zu lassen.
Diese Beistandschaft wird dann dafür Sorgen, dass sie und Ihr Kind das Umgangsrecht im vorgeschrieben Umfang wahrnehmen können.
Die Alimenten für das Kind und das Umgangsrecht sind unbahängig voneinander und weiterhin zu bezahlen!

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