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Sa, 16/12/2017 - 19:31

Die Fragesteller dürfen die Kommentarfunktion jederzeit gerne selbst deaktivieren . Dankeschön und schönes Wochenende! 😉

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Sa, 16/12/2017 - 19:16

Ist es zulässig von der Intrum Justitia, einen Verzugsschaden einzufordern???

Kommentare: 14

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Sa, 16/12/2017 - 17:22

Hallo wir haben 2 neue türen gekauft. Die gestern inkl. Neuen türrahmen fachmännisch bei uns eingebaut wurden. Beim einbauen, wurden mehrere schäden im nebenraum verursacht. Die arbeiter sagten uns sie haften nicht dafür. Ist das korrekt?, bitte fotos anschauen. Was können wir tun?

Kommentare: 15

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Sa, 16/12/2017 - 09:19

Frage kann man eine Anzeige machen, wegen versuchter Körperverletzung?

Kommentare: 9

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Sa, 16/12/2017 - 06:53

Hallo
Frage: Habe keine Garage und im Winter muss ich die Autoscheiben kratzen und während dem kratzen lasse ich den Motor 5 Min.warmlaufen ! (WAR MITTAGSZEIT) Nun hat der Nachbar reklamiert ich soll den Motor abstellen !
Das dürfte man nicht !! Steht das irgendwo im Gesetz? Mich nervt seine Art und weise wie er es gesagt hat..Fenster auf ausgerufen ,Fenster zu !!! Danke lg ...schöne Festtage an alle ...

Kommentare: 31

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Fr, 15/12/2017 - 13:07

FRAGE:
Ich habe über Facebook von einer Privatperson mangelhafte Ware gekauft.
Kann ich diese wieder zurückgeben und mein Geld verlangen?
Wenn ja, wie?

ANTWORT:
Es kommt darauf an, ob Mängel vertraglich ausgeschlossen oder bewusst verschwiegen wurden.

Wurde die Gewährleistung (Art. 197 OR) vertraglich ausgeschlossen?
Hat der Verkäufer vom Fehler oder Mangel gewusst und diesen absichtlich verschwiegen? (Art. 210 Abs. 6 OR sowie Art. 28 OR)
Ausschluss der Gewährleistung

Wurde die Gewährleistung bei einem Kauf zwischen Privaten ausgeschlossen, dann muss der Käufer mit dem versteckten Mangel leben. Er hat kein Anspruch auf die Mängelrechte.

Verschweigen des Mangels

Hat der Verkäufer jedoch den Mangel gekannt und diesen absichtlich verschwiegen, so hat der Käufer entweder das Recht,

den versteckten Mangel (Art. 201 Abs. 2 OR) mittels Mängelrüge (Art. 201 Abs. 1 OR) geltend zu machen und bspw. sein Geld zurückzufordern (Art. 199 OR) oder,
weil er absichtlich getäuscht wurde, vom Vertrag zurückzutreten (Art. 28 OR) und sein Geld zurückzufordern.

https://www.kauf-vertrag.ch/pflichten-kaeufer/pruefungspflicht-und-ruege...

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Do, 14/12/2017 - 15:49

Hallo zusammen,

Herzlichen Dank für die Aufnahme,

Ich habe folgendes Problem

Im Rahmen eines TFP shootings habe ich ein Bild von einem Hund erstellt (Die Bildrechte bleiben nach AGB und Standartvertrag immer bei mir)

Nun hat sich eine Dritte Person die nichts mit dem Shooting zu tuen hat, dass Bild geklaut und auf Ihrer Hundetrainer Homepage auf der Startseite hingebastelt dazu noch in veränderter form (Bildschnitt)

Nun ist dass ja eine Sache .. .die anderer Sache ist aber die das die Dame ein unternehmen betreibt das mit druck respektive grafischen Artikeln zu tuen hat ... somit ist sie eigentlich über die Rechte aufgeklärt respektive auch über den Ehrenkodex dass man sowas nicht macht.

Wie kann ich vorgehen?

Direkt nacht Preisliste vom Verband eine Rechnung stellen? Klage wäre wohl Verhältnis Blödsinn zum ertrag.

Herzlichen Dank für ein Feedback

Kommentare: 5

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Do, 14/12/2017 - 15:26

Hallo zusammen

Kurz eine frage, ich habe 2 Wohnungen eine in Zürich und eine im Kanton Tessin, im Tessin ist es meistens so dass man ein 3 Jahren vertrag abschliessen muss. Egal ob man ein Nachmieter findet oder nicht.

Beim Rechtsschutz habe ich angerufen und sie sagen mir man könnte nichts mache oder es beim mietverband versuchen.

Gibt es eine Möglichkeit aus dem vertrag zu kommen? Wie z.B wenn man krank ist und nicht mehr 100% arbeiten kann und somit verdient man auch nicht mehr so viel um siech die Mietzins leisten zu können. Oder wenn man einfach weg muss z.B wenn die Ortschaft unpraktisch ist usw.

Mein Vermieter habe ich noch nicht gefragt da die eigentlich auf solche Fragen nie gut reagieren. Was denkt ihr? Hat jemand Erfahrungen?? Kann man da wirklich jemand festhalten. Man kann ja nie so weit voraus sagen was ist. (z.B man kann sich eigentlich eine teure Wohnung leisten kann und was passieren (Krankheit, Arbeitslos usw) und schon hat man weniger Geld oder muss es für was anderes aufgeben). Danke und Grüsse

Kommentare: 3

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Mi, 13/12/2017 - 21:26

Guten Abend .Hätte da eine Frage .Wir wohnen seid 7 Jahren ihn einem Einfamilienhaus zur Miete .Der Vertrag läuft noch bis 2019.Jetzt teilte uns der Vermieter mit das er das Haus verkaufen wird .Wie sieht das jetzt aus bei verkauft ,ist dann unserer Mietvertrag nicht mehr gültig .Wen wir jetzt was finden können wir dann einfach kündigen mit der Kündigungsfrist von 3 Monate.Danke für Info .

Kommentare: 6

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Mi, 13/12/2017 - 09:35

Guete Morge, dörf mer wenns kein Bsuecherparkplatz bime Schuelhuus über d Nacht parkiere?

Kommentare: 3
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