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Hallo wir haben 2 neue türen gekauft. Die gestern inkl. Neuen türrahmen fachmännisch bei uns eingebaut wurden. Beim einbauen, wurden mehrere schäden im nebenraum verursacht. Die arbeiter sagten uns sie haften nicht dafür. Ist das korrekt?, bitte fotos anschauen. Was können wir tun?
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Hallo wir haben 2 neue türen gekauft. Die gestern inkl. Neuen türrahmen fachmännisch bei uns eingebaut wurden. Beim einbauen, wurden mehrere schäden im nebenraum verursacht. Die arbeiter sagten uns sie haften nicht dafür. Ist das korrekt?, bitte fotos anschauen. Was können wir tun?
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Kommentare
Sa, 16/12/2017 - 17:24
Susan Keusch
Habt ihr einen vertrag? Da nachschauen! Und sonst sollten sie die Schäden flicken. Für so eine Arbeit hätt ich keinen Rappen bezahlt
Sa, 16/12/2017 - 17:25
Beat Ketterer
Sicher hafted die firma der monteure für angerichtete schäden ... wer denn sonst ? Der heilige geist ?
Sa, 16/12/2017 - 17:25
Corinne Ryter Altenburger
Die türen mussten wir die hälfte vor dem liefern bezahlen
Sa, 16/12/2017 - 17:29
Regula Christen
Grundsätzlich wäre da die Haftpflichtversicherung der Firma. Diese Angaben sollten im Kaufvertrag stehen. War das eine Schweizer Firma?
Sa, 16/12/2017 - 17:30
Beat Ketterer
Ich hoffe ihr habt noch einen teil der rechnung offen , das ihr allfällige reparaturen einbehalten könnt .. so geht das ganz bestimmt nicht ... den monteuren würde ich die leviten lesen !
Sa, 16/12/2017 - 17:30
Corinne Ryter Altenburger
Ja ist eine schweizer firma
Sa, 16/12/2017 - 17:34
Regula Christen
Wie sind denn diese Schäden (die grossen Löcher) entstanden?
Sa, 16/12/2017 - 17:35
Corinne Ryter Altenburger
Siehe bild im nebenraum 2 löcher sehr sichtbar plus 2 platten kaputt
Sa, 16/12/2017 - 17:38
Emma Gonzalez
Sicher haftet die Firma
Sa, 16/12/2017 - 17:48
Moni Niemeyer
Ich würde der Firma einen Brief schreiben, mit einer Frist, bis die Schäden beseitigt werden müssen und sagen, dass dann das restliche Geld überwiesen wird... und eingeschrieben schicken mit Fotos... und dann abwarten... und bei Ärger Rechtsschutz einschalten... geht nicht so etwas...
Sa, 16/12/2017 - 19:01
Björn Gotzmann
Sieht nach einer Tür eines Herstellers mit einem grossen H aus ... wenn dass so ist verwundert mich dass in feinster weise da oft Quereinsteiger einfach mal anfangen und was bauen. Bei der abgabe der Türen gab es ja sicher ein Abnahme Protokoll (oftmals ein schlichtes SIA Protokoll reicht aber dicke) wenn dies nicht der Fall war auf jedenfall eine Abnahme verlangen. bis dahin sicher die Rechnung nicht begleichen. Auf der Abnahme den Mängel festhalten dies würd bei einem späteren Rechtsstreit auch helfen 😉 ....
Sa, 16/12/2017 - 19:04
Claudia Manuela Vontobel-Ghilardi
Dafür sind doch Firmen versichert
So, 17/12/2017 - 13:33
Ulrich Schwegler
Also wenn ich ein schaden in einem haus auf montage mache was auch schon vorkam, kunde informieren, abklären durch wen es rep. Wird( evtl durch kunde oder fremdfirma) zuhause dem chef beichten, haftplichtvers. Angeben!
Natürlich fällt in den meisten firmen ein selbstbehalt an, der von der firma bezahlt werden muss!
So läuft es bei uns!
So, 17/12/2017 - 15:20
Elisabete Silva
Was steht in den agb's der Firma? Den erst wenn dort steht das sie für die eigenen schäden haften es auch so ist. Lies den vertrag und die agb's danach kannst du handeln.
So, 17/12/2017 - 20:53
Hixi Ramadani
Sehr geehrte Frau Altenburger
Bei einem Vertrag dürfen Zahlungen nicht nach ihrem eigenen Ermessen verweigert werden. Erstellen sie eine Liste samt Fotos aller Mängel und wenden sie sich mit der offenen Rechnung (falls vorhanden) und dem Beweismittel an die Geschäftsleitung. Am besten gehen sie da persönlich vorbei.
Denn, wie schon von anderen mehrmals erwähnt, sind Firmen gegen Schäden die Angestellte verursachen versichert.
Sollten sie sich mit der Firma nicht einigen können, so bleibt ihnen nur noch der Gang zum Anwalt bzw. ihrem Rechtsschutz.
Freundliche Grüsse