Hallo wir haben 2 neue türen gekauft. Die gestern inkl. Neuen türrahmen fachmännisch bei uns eingebaut wurden. Beim einbauen, wurden mehrere schäden im nebenraum verursacht. Die arbeiter sagten uns sie haften nicht dafür. Ist das korrekt?, bitte fotos anschauen. Was können wir tun?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Susan Keusch

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Habt ihr einen vertrag? Da nachschauen! Und sonst sollten sie die Schäden flicken. Für so eine Arbeit hätt ich keinen Rappen bezahlt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Ketterer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sicher hafted die firma der monteure für angerichtete schäden ... wer denn sonst ? Der heilige geist ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Corinne Ryter Altenburger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die türen mussten wir die hälfte vor dem liefern bezahlen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Grundsätzlich wäre da die Haftpflichtversicherung der Firma. Diese Angaben sollten im Kaufvertrag stehen. War das eine Schweizer Firma?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Ketterer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hoffe ihr habt noch einen teil der rechnung offen , das ihr allfällige reparaturen einbehalten könnt .. so geht das ganz bestimmt nicht ... den monteuren würde ich die leviten lesen !

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Corinne Ryter Altenburger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja ist eine schweizer firma

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wie sind denn diese Schäden (die grossen Löcher) entstanden?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Corinne Ryter Altenburger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Siehe bild im nebenraum 2 löcher sehr sichtbar plus 2 platten kaputt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Emma Gonzalez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sicher haftet die Firma

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Moni Niemeyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich würde der Firma einen Brief schreiben, mit einer Frist, bis die Schäden beseitigt werden müssen und sagen, dass dann das restliche Geld überwiesen wird... und eingeschrieben schicken mit Fotos... und dann abwarten... und bei Ärger Rechtsschutz einschalten... geht nicht so etwas...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Björn Gotzmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sieht nach einer Tür eines Herstellers mit einem grossen H aus ... wenn dass so ist verwundert mich dass in feinster weise da oft Quereinsteiger einfach mal anfangen und was bauen. Bei der abgabe der Türen gab es ja sicher ein Abnahme Protokoll (oftmals ein schlichtes SIA Protokoll reicht aber dicke) wenn dies nicht der Fall war auf jedenfall eine Abnahme verlangen. bis dahin sicher die Rechnung nicht begleichen. Auf der Abnahme den Mängel festhalten dies würd bei einem späteren Rechtsstreit auch helfen 😉 ....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Claudia Manuela Vontobel-Ghilardi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dafür sind doch Firmen versichert

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ulrich Schwegler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also wenn ich ein schaden in einem haus auf montage mache was auch schon vorkam, kunde informieren, abklären durch wen es rep. Wird( evtl durch kunde oder fremdfirma) zuhause dem chef beichten, haftplichtvers. Angeben!
Natürlich fällt in den meisten firmen ein selbstbehalt an, der von der firma bezahlt werden muss!
So läuft es bei uns!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Elisabete Silva

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was steht in den agb's der Firma? Den erst wenn dort steht das sie für die eigenen schäden haften es auch so ist. Lies den vertrag und die agb's danach kannst du handeln.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Hixi Ramadani

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sehr geehrte Frau Altenburger

Bei einem Vertrag dürfen Zahlungen nicht nach ihrem eigenen Ermessen verweigert werden. Erstellen sie eine Liste samt Fotos aller Mängel und wenden sie sich mit der offenen Rechnung (falls vorhanden) und dem Beweismittel an die Geschäftsleitung. Am besten gehen sie da persönlich vorbei.
Denn, wie schon von anderen mehrmals erwähnt, sind Firmen gegen Schäden die Angestellte verursachen versichert.
Sollten sie sich mit der Firma nicht einigen können, so bleibt ihnen nur noch der Gang zum Anwalt bzw. ihrem Rechtsschutz.

Freundliche Grüsse

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv