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Ist es zulässig von der Intrum Justitia, einen Verzugsschaden einzufordern???
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Ist es zulässig von der Intrum Justitia, einen Verzugsschaden einzufordern???

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Kommentare
Sa, 16/12/2017 - 19:23
Monika Matzinger
Nein, ist es nicht. Das ist (zumindest soweit ich mich erinnere) mehr oder weniger ein frei erfundener Paragraph
Sa, 16/12/2017 - 19:33
Natalija Matic
https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-i...
Sa, 16/12/2017 - 19:33
Darinka Tschudin
Der hauptbetrAg musst du zahlen. Den Rest nicht.
Sa, 16/12/2017 - 19:34
Darinka Tschudin
War bei mir auch so
Sa, 16/12/2017 - 19:48
Mimi Krimi
Danke vielmals. Dann zahle ich einfach den Hauptbetrag ohne Verzugsschaden ein.
Sa, 16/12/2017 - 19:51
Silvana Dåtwyler
Verzugsschaden musst du nicht zahlen
Sa, 16/12/2017 - 20:28
Da Go
Die kommen immer wieder mal auch im Kassensturz, weil sie völlig ungerechtfertigte und überteuerte Beträge einfordern. Und damit kommen sie nicht durch. hatte mal eine total ungerechtfertige Rechnung früher von tele 2 bekommen (Telefon), die dann auch an die Intrum Justitia ging mit der Zeit, weil ich partout nicht zahlte. Weiter dann mit Betreibung, darauf habe ich sofort Rechtsvorschlag gemacht. ist jetzt ungefähr 9 Jahre her (oder noch länger), bekomme immer noch ab und zu Post von der Intrum, jedes Mal ein anderer Betrag bzw. Rabatt zum bezahlen - einfach nur lächerlich diese Firma. Sie probieren es einfach kommen mit ihrer Methode aber nicht durch, wenns hart auf hart kommt.
Sa, 16/12/2017 - 20:39
Peter Spillmann
Ein Verzugsschaden im Sinne von IJ ist nicht über den Betreibungsweg einforderbar. Sie können also den Hauptbetrag mit normalen Zinsen (max5%) und allfälliger Mahngebühr von auch nicht mehr als ca. 20.- bezahlen und gut ist.
ABER:
Sie werden danach noch lange monatliche Briefe mit Drohungen seitens IJ bekommen, bleiben Sie hart und werfen das immer in den Papierkorb!
Sa, 16/12/2017 - 21:07
Mimi Krimi
Vor allem hab ich festgestellt dass ich diese Rechnung am 7.12. bezahlt habe!!!!!
Sa, 16/12/2017 - 21:15
Peter Spillmann
Naja..... die Rechnung war vom 2.10.17 da werden Sie wohl schon noch ein zwei Mahnungen gehabt haben und dann hat sich das mit der Zahlung überschnitten.
Aber dennoch, so können Sie das getrost vergessen, die Forderung ist beglichen. Würde dies einfach kurz der IJ mitteilen per Email mit der Fallnummer.
Sa, 16/12/2017 - 21:16
Monique Schmidli-Rieder
Hauptbetrag plus Zins bist du schuldig, der verzugsschaden muss dir nachgewiesen werden. Da dies praktisch nie zutrifft das dem gläubiger ein solcher verzugsschaden auch wirklich entstanden ist, er hätte dich ja direkt betreiben können ohne Umweg über ein Inkasso, kann dieser nicht durchgesetzt werden.
Sa, 16/12/2017 - 21:41
Hatice Özcan
Nein
So, 17/12/2017 - 07:34
Sergio Gensetter
Sovil ich weiss nein. Muss nicht bezahlt werden.
https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/intrum-justitia-fehle...
So, 17/12/2017 - 11:54
Nicole Kenway
Ich habe auch so ein fall von powerpay... also die machen monatliche ratenzahlung habe schon mehr als 250.- eigezahlt dennoch sind immer neue forderungen gekommen und dann haben sie intrum ins spiel gerufen weil 80.- war das was ich bestellt habe habe 250.- eingezahlt und jetzt fordern sie nochmal 300.- xD wtf?