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Mo, 08/10/2018 - 22:20

(Anonym):In einem Einkaufszentrum im Kanton Zürich ereignete sich folgendes.
Eine Schulklasse einer Privatdetektiv Schule machte mit 10 Personen eine Observationsübung. Es wurden Team s gebildet mit je zwei Detektiven und einer (bei der Detektei Angestellten Zielperson)
Ein Lehrer (Der die Hauptverantwortung hatte) ging fälschlicherweise in einen Raum zu welchem er keinen Zutritt hatte.
Inder Folge kam ein Angestellter der dortigen Sicherheitsabteilung und forderte die drei Personen auf sie zu begleiten. Dieser Aufforderung kamen die drei Detektive anstandslos nach. Auf dem Weg zu den Räumlichkeiten stießen die anderen Schüler dazu und wurden durch den Sicherheitsdienst ebenfalls aufgefordert mit zu gehen.
Alle gingen mit. Alle wurden zurückgehalten. Die Ausweise aller wurden verlangt. Da eine Person sich nicht ausweisen konnte wurde die Polizei avisiert.
Zu erwähnen ist, dass sich keine der anwesenden Personen irgendetwas zu Schulden komm lies und sich immer anständig und korrekt wenn auch Verständnislos verhalten hatte.
Durch den Sicherhetsmann (welcher seinen Namen nicht nennen wollte) wurde uns erklärt das alle ein Hausverbot erhalten werden. Der Hauptverantwortliche versuchte dies abzuwenden, wurde aber gemaßregelt. Der Hauptverantwortliche habe einmal eine Verwarnung bekommen. Dies wussten aber alle anderen Beteiligten Personen nicht.
Eine Frau aus der Gruppe fragte den Sicherheitsmann ob sie gehen dürfe weil sie dringend ihr Neugeborenes Kind stillen sollte. Dies wurde ihr verweigert.

Nach dem Gesetz ist es doch so? «Festhalten darf man eine Person nur dann, wenn sie ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat und auch nur bis die Polizei kommt. ?

In der Hausordnung des Centers steht nichts Konkretes zu dem Thema.

Ist dieses Hausverbot (für ein Jahr) rechtens?

Ist der Tatbestand der Nötigung evtl Freiheitsberaubung gegeben?

Was gibt es für zivilrechtliche Möglichkeiten?

Wie würdet ihr Vorgehen?

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Sa, 06/10/2018 - 15:49

Hallo zusammen, es geht um folgendes: Ich bin ein in Deutschland ansässiger privater Arbeitsvermittler. Ich selbst war fast 10 Jahre in der Schweiz, davon habe ich knapp 5 Jahre als Mitinhaber einer Schweizer Arbeitsagenur gearbeitet. Auf familiären Gründen bin ich zurück nach Deutschland gegangen. Ich kenne die Rechtslagen in der Schweiz sehr gut, aber das Arbeitsvermittlungsgesetz ist nicht eindeutig. Ich arbeite zu einem Teil mit in der Schweiz ansässigen Unternehmen zusammen, die eine Bewilligung als private Arbeitsvermittlung haben, mit der Bewilligung zur Auslandsvermittlung. Laut Arbeitsvermittlungsgesetz ist eine zudammenarbeit mit ausländischen Arbeitsvermittlern zulässig. Siehe Auszug aus dem Gesetzestext:

Art. 5 Auslandvermittlung
(Art. 2 Abs. 3 und 4 AVG)
Als Auslandvermittlung gilt auch die Tätigkeit eines Vermittlers, der von der Schweiz aus:
a. im Ausland wohnende Stellensuchende in einen Drittstaat vermittelt, sofern zumindest ein Teil der Vermittlungstätigkeit sich in der Schweiz abspielt oder die vertraglichen Beziehungen des Vermittlers zu Stellensuchenden oder Arbeitgebern schweizerischem Recht unterstellt sind;

"b. mit ausländischen Vermittlern zusammenarbeitet und selbst nur mit Stellensuchenden oder nur mit Arbeitgebern Kontakte hat"

Es geht um Punkt b:

Muss ich bei jeder Stellenanzeige publik machen, für welchen meiner Kunden die Stelle ausgeschrieben wird?

Zum anderen arbeite ich auch als Freelancer für Schweizer Unternehmen, mit entsprechenden Verträgen und Aufgabengebieten. Wie sieht es da aus??? muss ich die publizieren???

Und ich habe Verträgen mit Niederlassungen in Deutschland, von Schweizern Unternehmen. muss ich da etwas beachten???.

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Sa, 06/10/2018 - 14:01

(Anonym):
Betrug bei Kauf bei tutti.ch

Guten Tag
Ich war auf der Suche nach einem Surface Pro Gerät und habe ein gebrauchtes auf tutti.ch gesehen. Habe den Verkäufer kontaktiert, den Preis runtergehandelt auf 550.- und er hat Name und Bankkonto angegeben. Es handelt sich, um ein Konto bei der PostFinance. Ich habe mir gedacht, da es ein Schweizer Bankkonto ist, die Sache eigentlich seriös sein müsste, da man sich für ein Schweizer Bankkonto ja identifizieren muss. (Habs jedenfalls so im Internet gelesen.) Ich habe trotzdem, um eine Adresse gefragt mit dem Vorwand, dass die Überweisung ohne Adresse nicht funktioniert. Die hat er mir auch gegeben und auch der Schriftverkehr wirkte für mich nicht betrügerisch. Deshalb habe ich das Geld gesendet per E-Banking. Nach 2 Tagen hiess es auf Nachfrage, dass das Paket am Samstag gesendet wurde per Einschreiben und das es am Dienstag ankommt. Ich habe nach der Trackingnummer gefragt, doch er konnte den Zettel nicht finden. Da wurde ich ein wenig stutzig, doch ich dachte mir, einfach mal abwarten. Mehr kann ich sowieso nicht machen. Ich habe ihm dann noch geschrieben, dass mich eine Trackingnummer sehr beruhigt hätte wegen möglichen Betrugsfällen. Am Dienstag kam es nicht, ich habe noch einen Tag gewartet, aber auch am Mittwoch kam nicht. Ich habe dann am Mittwoch eine Mail geschrieben, ob er etwas wisse, doch keine Antwort. Und auch am nächsten Tag habe ich eine Mail geschrieben,doch auch da keine Antwort. Ja, das sieht ziemlich typisch nach Betrug aus.

Ich habe mir überlegt, wie das gehen sollte, da ich ja seinen Namen haben sollte, und seine IBAN einer Schweizer Bank? Was jetzt bleiben würde, wäre ja ins Ausland abzuhauen, aber kann es jemandem soviel wert sein? Nach ein wenig googeln fand ich heraus, falls der Verkäufer Sozialhilfeabhängig ist, das man da auch nichts machen könnte, da er sowieso kein Geld hat.
Ich habe mich auch gefragt, weshalb er noch bis am Sonntag die Mailkonversation aufrecht gehalten hat, denn das Geld ist wahrscheinlich schon am Freitag oder Samstags angekommen.

Ich bin nur Student und diese 550 CHF schmerzen mich schon. Wenn es 100-200 Franken wäre, könnte ich es ja als Lehrgeld abbuchen, aber fast 600 Franken sind schon viel, und ein Arbeitsgerät habe ich auch noch nicht.

Meine Frage ist, wie ich nun am Besten mein Geld zurückkriege. Mir ist bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit dafür nicht so gross ist, aber ich will es trotzdem versuchen.
So was ich gelesen habe, würde mir persönlich ja eine Anzeige wegen Betrug nichts bringen? Ich müsste ja eine Betreibung einleiten, wenn ich mein Geld haben will?
Soll ich nun beides gleichzeitig einleiten, und hoffen, dass sich da etwas tut? Habt ihr einen Rat, einen Tipp oder einfach einen Hinweis?

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