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(Anonym):Hallo zusammen.
Mir wurde per Ende Okt. gekündigt und ich bin per sofort freigestellt.
Darf ich während der Kündigungsfrist schon bei einem anderen Arbeitgeber
anfangen zu arbeiten oder muss ich das irgendwo melden? ?
Vielen Dank für Antworten... ?
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(Anonym):Hallo zusammen.
Mir wurde per Ende Okt. gekündigt und ich bin per sofort freigestellt.
Darf ich während der Kündigungsfrist schon bei einem anderen Arbeitgeber
anfangen zu arbeiten oder muss ich das irgendwo melden? ?
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Kommentare
Mo, 08/10/2018 - 14:41
Robert Schweng
Markus Meyer Trotz der Freistellung in gekündigten Zustand sind sie bis zum ordentlichen Abschluss des Arbeitsverhältnisses dort "angestellt".
Demzufolge müssten sie ihren jetztigen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Falls er diesem nicht zustimmt, müssen sie warten bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Gilt übrigens auch für allfällige Nebenjobs !
Armin Moser Mol da dörfsch !
Dä Beobachter schriibt:
Jobantritt während Kündigungsfrist: Grundsätzlich dürfen Angestellte, die vorbehaltlos freigestellt wurden, noch während der laufenden Kündigungsfrist einen anderen Job annehmen, sofern die neue Tätigkeit den alten Arbeitgeber nicht konkurrenziert. Ein Anspruch auf doppelte Lohnzahlung besteht jedoch nicht.
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/kundigung-was-gilt-bei-fre...
Patrick L. Surber Sie dürfen den neuen Job antreten, müssen aber den bisherigen Arbeitgeber zwingend informieren, damit dieser die Lohnzahlungen einstellen kann.