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Do, 09/11/2017 - 00:16

(Anonym):Meine Frage:
Ich arbeite Teilzeit 50% im Verkauf.
Nun fehle ich zwei Tage wegen eines Untersuchs im Spital. Mein Arbeitgeber regelt das so, dass er mir an diesen zwei Tagen frei gibt und mich einfach 50% an den verbleibenden Tagen einplant.
Ist das rechtens?
Mir geht es an diesen zwei Tagen ja nicht gut und das hat ja dan nichts mit FREI zu tun. Einer 100% Angestellten würden diese 2 Tage ja auch bezahlt werden.
Oder muss ich vom Arzt ein Zeugnis verlangen, damit ich diese Tage einfordern kann?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir einen Rat geben könnten. Im voraus vielen Dank?

Kommentare: 5

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Mi, 08/11/2017 - 22:54

Liebe Forenmitglieder.
Fast wäre es spurlos vorbeigegangen, aber wir haben Jubiläum.
3000 Rechtsfragen in fast 3 Jahren.
Danke Euch 😉

Kommentare: 7

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Mi, 08/11/2017 - 20:12

hallo zemme

Ich bin neulenker und ha am sunntig en Verkehrsunfall gha , Polizei hett möse cho,
sie hend mir gseit ich wird wege dem unfall nöd verzeigt sogar schriftilich ha ich es !
am Mäntig bechum es telefon über das ich jetzt verzeigt wird will de polizei en fehler passiert isch ...
problem chunt no dezue das ich ke rechtschutz versicherig han was cha ich mache? oder was wird jetzt uf mich zue cho?

Kommentare: 4

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Mi, 08/11/2017 - 15:36

Hallo Zäme

Ich han en Laptop kauft wo 2 x Ustuscht worde ish Wege Neudefekt (Staubkörner i de Kamera uf de Rücksite. Jetzt ishs neue Gerät da und het jetzt zwar kei Staubkörner meh i de Kamera uf de Rücksite sondern jetzt uf de Kamera wo sich vore befindet.

Lut em Hersteller söll ich zum Händler gah und wieder en Usstusch verlange das ish jedesmal über 3 Woche gange . Ich wott s grät ned zruckgeh sondern Eis becho wo kei Fehlen Fehler het was würdet ihr mir vorschlah ?

Kommentare: 17

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Mi, 08/11/2017 - 11:02

Hoi zäme.
Ich versueches mol bi öich.
Ich bin sit paarne Johr sehr chrank und bir IV agmäldet. Warte sit 3 Johr ufene 100% Ränte. Han jeglichi Arztbrichte und Guetschte. Han en gstellte Awalt, wo leider gar nüt macht. Nimmt nid mol s tel ab.
Ich söt mini Chräft für mini Chrankheit nutze. Chan mir en andere nid leischte. Min sogenannte „Fründekreis“ het sich in Luft ufglöst woni richtig bös chrank bi worde. Han mini Eltere wo mich finanziell unterstütze bis jetzt. Es sind au beides IV-Räntner und sie sind finanziell au usgschöpft.
Soz zahlt mir 1769.- pro Monet, devo muess ich Mieti, Versicherige, Chrankekasse, Strom, Billag etc. zahle. Weiss nüme witer... Kennet ihr öper wo mir chan hälfe oder kennet dir öper wo mir chan hälfe? Bin um jedi Hilf dankbar.

Würd mich öber Nachrichte vo öich freue. Schöns Tägli.
Liebi Grüessli

Janine

Kommentare: 26

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Di, 07/11/2017 - 22:09

(Anonym):Hallo zusammen. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit einen Arbeitsvertrag mit 1 Mon. Kündigungsfrist ohne Einverständnis des Arbeitgebers zu kündigen? Ein Aufhebungsvertrag ist laut AG nicht möglich. Vielen Dank für eure Hilfe.

Kommentare: 1

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Di, 07/11/2017 - 17:41

Guten Abend

Ich ziehe aus und muss einen Nikotinanstrich/Isolieranstrich selber zahlen. Darf die Verwaltung entscheiden durch welche Firma es gemacht wird wenn ich selber bezahlen muss. Zitat Verwaltung: ,, Der Entscheid, durch welchen Handwerker in der Liegenschaft Malerarbeiten ausgeführt werden liegt bei der Eigentümerschaft.‘‘

Ich bin der Meinung, dass ich das selber entscheiden darf wer es macht. Ich habe in einem schreiben vo SRF gelsen: ,, Um die Kosten möglichst gering zu halten, darf sie – wenn sie die nötigen Fachkenntnisse dafür mitbringt - diese Arbeiten selber ausführen oder einen Maler stellen. In jedem Fall muss ihr der Vermieter eine detaillierte Rechnung vorlegen, auf der die zusätzlichen Arbeitsstunden ausgewiesen sind.‘‘

Was soll ich machen, kann ich mit diesem Thema zum Mieterverband gehen (bin kein Mitglied) oder soll ich über einen Anwalt etwas versuchen? Oder hat die Verwaltung recht? Kennt sich jemand aus?

Kommentare: 22

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Di, 07/11/2017 - 15:08

Aus (bei uns) aktuellem Anlass...
Die Rechnung für Wasser und Abwasser ist eingetroffen, sofern diese nicht in den Nebenkosten drin sind.

Darauf sind auch Grundgebühren vermerkt. (Grundgebühr Abwasser pro Fläche, Grundgebühr Zuleitung, etc)
Diese Kosten müssen, sofern nicht im Vertrag anders geregelt, vom Vermieter übernommen werden.
Bezahlt werden muss nur, was effektiv vom Mieter selber verbraucht wird.
Dies kann euch der Mieterverband bestätigen (PDF im Anhang)

Die Begründung ist, dass die Kosten sind, die auch entstehen, wenn die Liegenschaft nicht vermietet ist.

Kommentare: 2

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Di, 07/11/2017 - 08:41

(Anonym):Hallo liebe Gruppe,
ich habe aus aktuellem Anlass folgende Frage:
Darf man sich in geschlossene FB Gruppen einschleusen,
um dann Personen anzuzeigen, die in diesen Gruppen ehrverletzende Dinge posten??

Danke für Eure Antworten

Kommentare: 21

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Di, 07/11/2017 - 07:08

Unterhaltsvertrag/betrag

Hallo Zusammen, am 14.10.17 brachte ich mein erstes Kind zur Welt. Ich wohne mit meinem Partner/Kindesvater zusammen und möchte demnächst ein Konkubinatsvertrag erstellen. Vorerdt ist mir aber wichtig zu wissen, wie ich der Unterhalt berechnet wird. Wir wollen den Betrag unter uns schon festlegen und danach mit dem Siegel der KESP rechtlich machen. Gibt es eine informative Seite oder kennt sich jemand aus?

Kommentare: 20
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