Nicht angezeigt

Sa, 21/09/2019 - 22:53

Meine Tochter ist 20 und hat letztes Jahr Abitur gemacht. Jetzt fängt sie zum Oktober ein Studium an und plötzlich weigert sich mein geschiedener Mann ihr Unterhalt zu zahlen. Bis zu ihrem 18 Geburtstag hat er mir Unterhalt gezahlt genau wie für meinen jetzt 18 jährigen Sohn. Bei diesem hat er zu dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Lehre die Unterhaltszahlungen eingestellt was fast zeitgleich mit dem 18. Geburtstag war. Meiner Tochter hat er weiter gezahlt, seit ihrem 18. Geburtstag persönlich, er hat diverse Gelegenheiten genutzt ihr das unter die Nase zu halten, da sie in dem letzten Jahr ein zwischenjahr gemacht hat. Er hätte ja in diesem Jahr nicht zahlen müssen, hat sich aber glaube gut dabei gefühlt, dass er jederzeit ein Druckmittel hat. Jetzt hat es einen Streitpunkt gegeben, hauptsächlich zwischen ihm und meinem Sohn, als folge will er nun keinen Unterhalt an meine Tochter zahlen. Hier geht es nicht um die Sinnhaftigkeit dieser Aktion. Was wir wissen müssten ist. Ist er verpflichtet zu zahlen, oder muss er nicht. Es handelt sich um das erste Studium, welches ja einer Erstausbildung gleichgestellt ist soweit wir wissen. Meine Tochter hat ihr Abi in Deutschland gemacht, wohnt zur Zeit wieder bei mir in der Schweiz und wird in Österreich in Innsbruck Biologie studieren. Bitte keine Mutmassungen, ich wäre dankbar wenn mir jemand die Rechtslage darlegen könnte. Ich bin mir auch bewusst, dass ich keine Handhabe habe, sondern meine Tochter selber tätig werden müsste. Ist nur nicht so einfach den eigenen Vater zu verklagen im Moment hoffen wir das Ganze mit Darlegung der entsprechenden Paragraphen ohne verfahren klären zu können. Danke für Eure Hilfe.

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