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(Anonym):Liebes Rechtsforum.
Ich habe bei einer Firma ein Paket Kleider bestellt und zurückgeschickt. Wenige Tage später ein Zweites und ebenfalls retourniert. Vor Tagen hab ich dann eine Mahnung des ersten Pakets erhalten. Auf mein Mail, ich hätte es retourniert verlangten sie den Postnachweis. Was ich ihnen sendete und das Paket wurde gefunden.
Nun erhalte ich eine 1. Mahnung des 2. Pakets. Jedoch hab ich diesen Postbeleg irgenwie nicht mehr. Sie verlangen nun, dass ich den ganzen Betrag bezahle. Ist das rechtens?
Vielen Dank für die Antwort...🙏
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(Anonym):Liebes Rechtsforum.
Ich habe bei einer Firma ein Paket Kleider bestellt und zurückgeschickt. Wenige Tage später ein Zweites und ebenfalls retourniert. Vor Tagen hab ich dann eine Mahnung des ersten Pakets erhalten. Auf mein Mail, ich hätte es retourniert verlangten sie den Postnachweis. Was ich ihnen sendete und das Paket wurde gefunden.
Nun erhalte ich eine 1. Mahnung des 2. Pakets. Jedoch hab ich diesen Postbeleg irgenwie nicht mehr. Sie verlangen nun, dass ich den ganzen Betrag bezahle. Ist das rechtens?
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Kommentare
Fr, 27/09/2019 - 17:55
Robert Schweng
Karina Grossenbacher Wenn Du noch weisst, wann und wo Du das Paket aufgegeben hast,
dann kann es die Post vielleicht noch nachvollziehen.
Ansonsten ist der Verkäufer im Recht.
Vera Karin Rechsteiner Es wird schwierig ohne Sendungsnummer (Post) oder ohne Frachtscheinnummer (Spediteure) eine Sendung zu finden. Wichtig ist immer den Versandschein der Post oder den Frachtschein bei Spediteuren aufzubewahren, bis der Empfänger die Sendung erhalten hat und in Deinem Kunden-Konte vermerkt ist, dass die Ware als Retoure erhalten wurde.
.
Wenn Du die Ware mit der Post versendet hast und der Empfänger die Ware nicht erhalten hat, müssen Du und der Empfänger zusammen, eine Sendungs-Nachforschung bei der Post eröffnen. Lies Dich bitte hier durch:
https://www.post.ch/de/pakete-versenden/schaden-oder-verlust