(Anonym):Frage zum Erbrecht:
Mutter gestorben, Vater ist alleiniger Begünstigter.
Stimmt es, dass die Kinder ihren Erbanteil der Mutter vertraglich 'schützen' können, falls der Vater ins Pflegeheim muss, damit nicht alles aufgebraucht wird?
Falls ja, wie geht man da vor?
Danke für eure Hilfe!

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch.

Geteilt wird erst, wenn es der Erste aus der Erbengemeinschaft verlangt. Das kann Jahre oder Jahrzehnte dauern. Laut Beobachter kommt das immer wieder vor:

«Etwa wenn die Kinder finden, sie benötigten ihren Anteil im Moment nicht, die Mutter solle vorerst weiter von dem Geld leben, spricht nichts gegen eine solche Lösung.»

https://www.beobachter.ch/finanzen/erben/nachlass-wer-erbt-was

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