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Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?

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Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?


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Kommentare
Mi, 12/06/2019 - 20:38
Robert Schweng
Kurt Egli Ja.
Das Wettschlagen der Parteikosten, bezieht sich m.E. nur auf das Urteil der 2. obergerichtlichen Instanz, falls Sie das meinen.
Igbo M'baku Ja. Art. 318 Abs. 3 ZPO e contrario.