Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?

Bewertung:
(1 Stimme)
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?


Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten: 5
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 12/06/2019 - 20:38
Robert Schweng
Kurt Egli Ja.
Das Wettschlagen der Parteikosten, bezieht sich m.E. nur auf das Urteil der 2. obergerichtlichen Instanz, falls Sie das meinen.
Igbo M'baku Ja. Art. 318 Abs. 3 ZPO e contrario.