Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Ja.
Das Wettschlagen der Parteikosten, bezieht sich m.E. nur auf das Urteil der 2. obergerichtlichen Instanz, falls Sie das meinen.

Igbo M'baku Ja. Art. 318 Abs. 3 ZPO e contrario.

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