Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?

Bewertung:
(1 Stimme)
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?


Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten: 5
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 12/06/2019 - 20:38
Robert Schweng
Kurt Egli Ja.
Das Wettschlagen der Parteikosten, bezieht sich m.E. nur auf das Urteil der 2. obergerichtlichen Instanz, falls Sie das meinen.
Igbo M'baku Ja. Art. 318 Abs. 3 ZPO e contrario.