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Uebernimmt das sozialamt die 10% selbstbehalt an einen spitalaufenthalt/ medizinische Eingriff der zur schmerzreduktion ist?muss man da einen antrag stellen? was wenn ich genau in diesem monat keine sozialhilfe bekomme da ich wenig ueber dem existenzminimum bin? Danke
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Uebernimmt das sozialamt die 10% selbstbehalt an einen spitalaufenthalt/ medizinische Eingriff der zur schmerzreduktion ist?muss man da einen antrag stellen? was wenn ich genau in diesem monat keine sozialhilfe bekomme da ich wenig ueber dem existenzminimum bin? Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Sandra Marty
Zu beachten ist, dass das Sozialamt dir jetzt nach Anzahl Tage den Spitalbeitrag von Fr. 15.- vom Grundbedarf abzieht.
z.B. 10 Tage Spital Aufenthalt à Fr. 15.- = Fr. 150.- dieser Betrag wird vom Grundbedarf abgezogen, also statt Fr. 960.-- wird noch Fr. 810.- Grundbedarf ausbezahlt