Uebernimmt das sozialamt die 10% selbstbehalt an einen spitalaufenthalt/ medizinische Eingriff der zur schmerzreduktion ist?muss man da einen antrag stellen? was wenn ich genau in diesem monat keine sozialhilfe bekomme da ich wenig ueber dem existenzminimum bin? Danke

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Kommentare

Sandra Marty

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Zu beachten ist, dass das Sozialamt dir jetzt nach Anzahl Tage den Spitalbeitrag von Fr. 15.- vom Grundbedarf abzieht.

z.B. 10 Tage Spital Aufenthalt à Fr. 15.- = Fr. 150.- dieser Betrag wird vom Grundbedarf abgezogen, also statt Fr. 960.-- wird noch Fr. 810.- Grundbedarf ausbezahlt

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