Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Uebernimmt das sozialamt die 10% selbstbehalt an einen spitalaufenthalt/ medizinische Eingriff der zur schmerzreduktion ist?muss man da einen antrag stellen? was wenn ich genau in diesem monat keine sozialhilfe bekomme da ich wenig ueber dem existenzminimum bin? Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Uebernimmt das sozialamt die 10% selbstbehalt an einen spitalaufenthalt/ medizinische Eingriff der zur schmerzreduktion ist?muss man da einen antrag stellen? was wenn ich genau in diesem monat keine sozialhilfe bekomme da ich wenig ueber dem existenzminimum bin? Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Sandra Marty
Zu beachten ist, dass das Sozialamt dir jetzt nach Anzahl Tage den Spitalbeitrag von Fr. 15.- vom Grundbedarf abzieht.
z.B. 10 Tage Spital Aufenthalt à Fr. 15.- = Fr. 150.- dieser Betrag wird vom Grundbedarf abgezogen, also statt Fr. 960.-- wird noch Fr. 810.- Grundbedarf ausbezahlt