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Ist eine Schlichtungsverhandlung bei Mietangelegenheiten eine pflichtige Voraussetzung für eine Klageeinreichung beim Gericht?
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Kommentare
Fr, 02/11/2018 - 18:02
root
Laura Viglino-Rychener Ja. Luget sie under Punkt 3 ☺️
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zur-prozesseinleitung
Walter Büchi gem. art.197 zpo geht dem entscheidverfahren geht ein schlichtungsversuch vor einer schlichtungsbehörde voraus.
falls es zu keiner einigung kommt, dann hält die schlichtungsbehörde dies im protokoll fest und erteilt die klagebewilligung(art. 209 zpo).