Ist eine Schlichtungsverhandlung bei Mietangelegenheiten eine pflichtige Voraussetzung für eine Klageeinreichung beim Gericht?

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Laura Viglino-Rychener Ja. Luget sie under Punkt 3 ☺️
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zur-prozesseinleitung

Walter Büchi gem. art.197 zpo geht dem entscheidverfahren geht ein schlichtungsversuch vor einer schlichtungsbehörde voraus.
falls es zu keiner einigung kommt, dann hält die schlichtungsbehörde dies im protokoll fest und erteilt die klagebewilligung(art. 209 zpo).

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