Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Ist eine Schlichtungsverhandlung bei Mietangelegenheiten eine pflichtige Voraussetzung für eine Klageeinreichung beim Gericht?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ist eine Schlichtungsverhandlung bei Mietangelegenheiten eine pflichtige Voraussetzung für eine Klageeinreichung beim Gericht?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/11/2018 - 18:02
root
Laura Viglino-Rychener Ja. Luget sie under Punkt 3 ☺️
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zur-prozesseinleitung
Walter Büchi gem. art.197 zpo geht dem entscheidverfahren geht ein schlichtungsversuch vor einer schlichtungsbehörde voraus.
falls es zu keiner einigung kommt, dann hält die schlichtungsbehörde dies im protokoll fest und erteilt die klagebewilligung(art. 209 zpo).