Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja.
Trotzdem sofort den Anspruch vorbringen.

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Thomas Zumsteg

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Hallo Birgit ja das wurde gemacht. Der Fall ist schon etwas älter und bald in der Endphase.Ich war mir nur nicht mehr sicher wie das gehandhabt wird.In dem Fall ist bald Zahlttag....???????? Danke für Deine Antwort Birgit.

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Rebecca Lang

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Unbedingt konkursentschädigung innert 6mt stelle!!

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Colette Rudin

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Thomas Zumsteg hast du dies dem Arbeitsamt gemeldet? Insolvenzentschädigung?

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Markus Meyer

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