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Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
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Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
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Kommentare
Sa, 03/02/2018 - 09:45
Birgit Rechsteiner
Ja.
Trotzdem sofort den Anspruch vorbringen.
Sa, 03/02/2018 - 09:52
Thomas Zumsteg
Hallo Birgit ja das wurde gemacht. Der Fall ist schon etwas älter und bald in der Endphase.Ich war mir nur nicht mehr sicher wie das gehandhabt wird.In dem Fall ist bald Zahlttag....???????? Danke für Deine Antwort Birgit.
Sa, 03/02/2018 - 13:01
Rebecca Lang
Unbedingt konkursentschädigung innert 6mt stelle!!
Fr, 09/02/2018 - 10:07
Colette Rudin
Thomas Zumsteg hast du dies dem Arbeitsamt gemeldet? Insolvenzentschädigung?
Fr, 09/02/2018 - 13:47
Markus Meyer
https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitslosen...