Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zusammnen
Ich habe eine Frage zu Firmenkonkurs:
Gehe ich richtig der Annahme dass Arbeitnehmer welche zum Zeitpunkt des Konkurses noch offene Löhne hatten ,als Gläubiger der 1. Klasse gehandelt werden?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Sa, 03/02/2018 - 09:45
Birgit Rechsteiner
Ja.
Trotzdem sofort den Anspruch vorbringen.
Sa, 03/02/2018 - 09:52
Thomas Zumsteg
Hallo Birgit ja das wurde gemacht. Der Fall ist schon etwas älter und bald in der Endphase.Ich war mir nur nicht mehr sicher wie das gehandhabt wird.In dem Fall ist bald Zahlttag....???????? Danke für Deine Antwort Birgit.
Sa, 03/02/2018 - 13:01
Rebecca Lang
Unbedingt konkursentschädigung innert 6mt stelle!!
Fr, 09/02/2018 - 10:07
Colette Rudin
Thomas Zumsteg hast du dies dem Arbeitsamt gemeldet? Insolvenzentschädigung?
Fr, 09/02/2018 - 13:47
Markus Meyer
https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitslosen...