Hallo zusammen, kann mir jemand erklären was dieser Zusatz im Arbeitsvertrag heisst: Der Arbeitnehmer übt eine höhere leitende Tätigkeit aus und ist deshalb vom persönlichen Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen.

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Kommentare

Beat Weissen

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Art. 3 lit. d des Arbeitsgesetzes schliesst AN aus, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. D. h. dass mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes das ArG für diesen AN nicht gilt.

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Heidy Nussbaumer

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Danke!

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Allma Kiki

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Perfekt Beat Weissen ? ☺

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Heidy Nussbaumer

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Ich muss leider nochmals nachfragen, was bedeutet das nun, Art. 3 lit. d des Arbeitsgesetzes schliesst AN aus, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. D. h. dass mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes das ArG für diesen AN nicht gilt? Sorry...gibt es einen Artikel der AN schützt in dieser Pos.?

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Allma Kiki

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Hier ein Link ? ...

https://www.hrtoday.ch/de/article/hohere-leitende-angestellte-–-wer-ist-das-ueberhaupt

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Heidy Nussbaumer

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Super!!!!! ? vielen Dank!

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Patric Jacob

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Es gibt bundesgerichtsentscheide welchen diesen Artikel wieder aushebeln

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