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Hallo zusammen, kann mir jemand erklären was dieser Zusatz im Arbeitsvertrag heisst: Der Arbeitnehmer übt eine höhere leitende Tätigkeit aus und ist deshalb vom persönlichen Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen.
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Hallo zusammen, kann mir jemand erklären was dieser Zusatz im Arbeitsvertrag heisst: Der Arbeitnehmer übt eine höhere leitende Tätigkeit aus und ist deshalb vom persönlichen Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen.
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Kommentare
Di, 05/09/2017 - 17:41
Beat Weissen
Art. 3 lit. d des Arbeitsgesetzes schliesst AN aus, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. D. h. dass mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes das ArG für diesen AN nicht gilt.
Di, 05/09/2017 - 17:56
Heidy Nussbaumer
Danke!
Di, 05/09/2017 - 19:23
Allma Kiki
Perfekt Beat Weissen ? ☺
Di, 05/09/2017 - 20:45
Heidy Nussbaumer
Ich muss leider nochmals nachfragen, was bedeutet das nun, Art. 3 lit. d des Arbeitsgesetzes schliesst AN aus, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. D. h. dass mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes das ArG für diesen AN nicht gilt? Sorry...gibt es einen Artikel der AN schützt in dieser Pos.?
Di, 05/09/2017 - 21:03
Allma Kiki
Hier ein Link ? ...
https://www.hrtoday.ch/de/article/hohere-leitende-angestellte-–-wer-ist-das-ueberhaupt
Di, 05/09/2017 - 21:06
Heidy Nussbaumer
Super!!!!! ? vielen Dank!
Di, 05/09/2017 - 22:01
Patric Jacob
Es gibt bundesgerichtsentscheide welchen diesen Artikel wieder aushebeln