Juli 31, 2017
In Art. 177 Abs. 1 TschV heisst es: "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Wenn man nun für den Eigengebrauch eine Katze oder einen Hund töten und essen will, welche "Kenntnisse" und "Fähigkeiten" brauch
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