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Hallo und zwar habe ich mal eine Frage und vielleicht kennt jemand ob es wirklich stimmt!
Und zwar war mein Kind 1 Woche krank jetzt haben sie bei der Arbeitslosenkasse eine Rückzahlung erteilt für 4 Tage weil angeblich man nur 1 Tag auf dem Kind bekommt!desweiteren hatte ich damals die unterlagen+krank Schreibung zusammen geschickt und sie haben dort einen Fehler gemacht was kann i jetzt tun?
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Hallo und zwar habe ich mal eine Frage und vielleicht kennt jemand ob es wirklich stimmt!
Und zwar war mein Kind 1 Woche krank jetzt haben sie bei der Arbeitslosenkasse eine Rückzahlung erteilt für 4 Tage weil angeblich man nur 1 Tag auf dem Kind bekommt!desweiteren hatte ich damals die unterlagen+krank Schreibung zusammen geschickt und sie haben dort einen Fehler gemacht was kann i jetzt tun?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Was ist jetzt deine Frage? Ob die rückzahlung korrekt ist - also das wirklich stimmt - oder was du tun kannst, weil ein fehler bei unterlagen+krankschreibung beim amt passiert ist?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Stephanie Sabeck
Meine Frage ist ob es stimmt das man auf das eigene Kind nur 1 Tag bezahlt bekommt?!
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Hast du vorher schon "kranktage" gehabt?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Stephanie Sabeck
Nein ausser einen Unfall
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Wieviel tage hast du da gefehlt?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Stephanie Sabeck
5 Wochen weil ich mir den Zeh gebrochen hatte aber da hat die suva bezahlt
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Das wäre grds irrelevant, so wie ich atsg 28 verstehe:
1 Versicherte, die wegen Krankheit (Art. 3 ATSG1), Unfall (Art. 4 ATSG) oder Schwangerschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeits- und vermittlungsfähig sind und deshalb die Kontrollvorschriften nicht erfüllen können, haben, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser dauert längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf 44 Taggelder beschränkt.
Aber auch hier kann Pascal Heidelberger hoffentlich helfen 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Stephanie Sabeck
Ok das wusste ich nicht weil sie mir geschriebene haben von der arbeitslosenkasse das 1 Tag einen Kind nur zu steht
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Pascal Heidelberger
Da bin ich gerade überfordert... was Carolin Metzler schreibt ist natürlich korrekt, doch bin ich mir nicht sicher wie das mit der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung des Kindes ausschaut...
Wie ist das im normalen Arbeitsverhältnis? Müsste meines Erachtens nach nahezu identisch sein.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Ist eben strittig.... tendenziell wie selber krank, wird aber kritisiert (haben wir irgendwann auch schon mal diskutiert 😉)
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Pascal Heidelberger
Also ruht die Praxis auf Gerichtsurteilen und nicht auf konkreten Gesetzen?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Pascal Heidelberger jein... praxis und auslegung des gesetzes
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Carolin Metzler
Es wird teilweise aus der erfüllung familiärer Pflichten abgeleitet
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Pascal Heidelberger
Stephanie Sabeck Am besten rufst du mal bei einer anderen Arbeitslosenkasse an und fragst nach deren Handhabe 😉