Hallo und zwar habe ich mal eine Frage und vielleicht kennt jemand ob es wirklich stimmt!
Und zwar war mein Kind 1 Woche krank jetzt haben sie bei der Arbeitslosenkasse eine Rückzahlung erteilt für 4 Tage weil angeblich man nur 1 Tag auf dem Kind bekommt!desweiteren hatte ich damals die unterlagen+krank Schreibung zusammen geschickt und sie haben dort einen Fehler gemacht was kann i jetzt tun?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Was ist jetzt deine Frage? Ob die rückzahlung korrekt ist - also das wirklich stimmt - oder was du tun kannst, weil ein fehler bei unterlagen+krankschreibung beim amt passiert ist?

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Stephanie Sabeck

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Meine Frage ist ob es stimmt das man auf das eigene Kind nur 1 Tag bezahlt bekommt?!

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Carolin Metzler

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Hast du vorher schon "kranktage" gehabt?

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Stephanie Sabeck

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Nein ausser einen Unfall

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Carolin Metzler

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Wieviel tage hast du da gefehlt?

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Stephanie Sabeck

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5 Wochen weil ich mir den Zeh gebrochen hatte aber da hat die suva bezahlt

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Carolin Metzler

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Das wäre grds irrelevant, so wie ich atsg 28 verstehe:

1 Versicherte, die wegen Krankheit (Art. 3 ATSG1), Unfall (Art. 4 ATSG) oder Schwangerschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeits- und vermittlungsfähig sind und deshalb die Kontrollvorschriften nicht erfüllen können, haben, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anspruch auf das volle Taggeld. Dieser dauert längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf 44 Taggelder beschränkt.

Aber auch hier kann Pascal Heidelberger hoffentlich helfen 😊

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Stephanie Sabeck

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Ok das wusste ich nicht weil sie mir geschriebene haben von der arbeitslosenkasse das 1 Tag einen Kind nur zu steht

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Pascal Heidelberger

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Da bin ich gerade überfordert... was Carolin Metzler schreibt ist natürlich korrekt, doch bin ich mir nicht sicher wie das mit der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung des Kindes ausschaut...

Wie ist das im normalen Arbeitsverhältnis? Müsste meines Erachtens nach nahezu identisch sein.

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Carolin Metzler

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Ist eben strittig.... tendenziell wie selber krank, wird aber kritisiert (haben wir irgendwann auch schon mal diskutiert 😉)

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Pascal Heidelberger

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Also ruht die Praxis auf Gerichtsurteilen und nicht auf konkreten Gesetzen?

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Carolin Metzler

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Pascal Heidelberger jein... praxis und auslegung des gesetzes

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Carolin Metzler

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Es wird teilweise aus der erfüllung familiärer Pflichten abgeleitet

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Pascal Heidelberger

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Stephanie Sabeck Am besten rufst du mal bei einer anderen Arbeitslosenkasse an und fragst nach deren Handhabe 😉

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