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(Anonym):Mein 15 jähriger Sohn musste gestern in den Notfall.
Dem Arbeitgeber habe gemeldet das ich verhindert bin.
Ich weiss das ich 3 bezahlte Betreuungstage zu gut habe.
Kann mir auch noch jemand sagen, wo ich das Gesetz bzw. den Paragraphen dazu finde?
Da werde ich nicht ganz schlau.
Vielen Dank. 🙏
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(Anonym):Mein 15 jähriger Sohn musste gestern in den Notfall.
Dem Arbeitgeber habe gemeldet das ich verhindert bin.
Ich weiss das ich 3 bezahlte Betreuungstage zu gut habe.
Kann mir auch noch jemand sagen, wo ich das Gesetz bzw. den Paragraphen dazu finde?
Da werde ich nicht ganz schlau.
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Kommentare
Di, 22/10/2019 - 21:27
Robert Schweng
Igbo M'baku Art. 36 Abs. 3 ArG
Birgit Rechsteiner Bis 15 Jahre ist hier das Problem.
Da dein Sohn älter ist, hast du diese Max 3 Tage nicht zu Gute...
Walter Büchi falls nicht öffentlich rechtlich gilt:
art. 36 abs. 3 arbeitsgesetz.
betr. lohnfortzahlung: art. 324a or.
ansonsten die entsprechenden personalgesetze/-reglemente konsultieren.