(Anonym):Mein 15 jähriger Sohn musste gestern in den Notfall.
Dem Arbeitgeber habe gemeldet das ich verhindert bin.
Ich weiss das ich 3 bezahlte Betreuungstage zu gut habe.
Kann mir auch noch jemand sagen, wo ich das Gesetz bzw. den Paragraphen dazu finde?
Da werde ich nicht ganz schlau.
Vielen Dank. 🙏

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Kommentare

Robert Schweng

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Igbo M'baku Art. 36 Abs. 3 ArG

Birgit Rechsteiner Bis 15 Jahre ist hier das Problem.
Da dein Sohn älter ist, hast du diese Max 3 Tage nicht zu Gute...

Walter Büchi falls nicht öffentlich rechtlich gilt:
art. 36 abs. 3 arbeitsgesetz.
betr. lohnfortzahlung: art. 324a or.
ansonsten die entsprechenden personalgesetze/-reglemente konsultieren.

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