Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Kannst Du das bitte anonym posten:
Ich habe auf Ende September meine Stelle gekündigt und bin am 1. November in eine neue Wohnung gezügelt.
Jetzt sagt mir mein Chef, er will Umzugstag nicht bezahlen, da ich ja schon vorher gekündigt hätte.
Meine Frage:
Steht mir der Umzugstag trotz vorheriger Kündigung zu, oder nicht?
Danke u. LG
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Kannst Du das bitte anonym posten:
Ich habe auf Ende September meine Stelle gekündigt und bin am 1. November in eine neue Wohnung gezügelt.
Jetzt sagt mir mein Chef, er will Umzugstag nicht bezahlen, da ich ja schon vorher gekündigt hätte.
Meine Frage:
Steht mir der Umzugstag trotz vorheriger Kündigung zu, oder nicht?
Danke u. LG
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 21/11/2017 - 18:03
Armin Moser
dä mue dir de tag zügle frei geh, ou wen chünd häsh. i han lang gnue gschaffet drum weis i da
Di, 21/11/2017 - 19:09
Ciara Gomez
Also für mich ist das keine Frage, dass Du da frei bekommst,
Oft wechselt man ja auch mit Arbeitsplatz den Wohnort, daher ist das wohl eher normal.
Schau mal hier, da steht nix von gekündig oder nicht:
https://www.ch.ch/de/absenzen-am-arbeitsplatz/