(Anonym):Kannst Du das bitte anonym posten:
Ich habe auf Ende September meine Stelle gekündigt und bin am 1. November in eine neue Wohnung gezügelt.
Jetzt sagt mir mein Chef, er will Umzugstag nicht bezahlen, da ich ja schon vorher gekündigt hätte.
Meine Frage:
Steht mir der Umzugstag trotz vorheriger Kündigung zu, oder nicht?

Danke u. LG

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Kommentare

Armin Moser

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dä mue dir de tag zügle frei geh, ou wen chünd häsh. i han lang gnue gschaffet drum weis i da

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Ciara Gomez

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Also für mich ist das keine Frage, dass Du da frei bekommst,
Oft wechselt man ja auch mit Arbeitsplatz den Wohnort, daher ist das wohl eher normal.
Schau mal hier, da steht nix von gekündig oder nicht:
https://www.ch.ch/de/absenzen-am-arbeitsplatz/

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