(Anonym):Kann man ohne Zustimmung Gespräche aufnehmen und vor Gericht einfach vorlegen??
Wer kennt sich da aus?

Danke Euch....

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Nein - darf man nicht. Mit Zustimmung ist es aber ok.

Thomas Berger Im K-Tipp häts au en Artikel devo:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/darf-eine-privatperson-ein-beratungsgespr...

Walter Büchi wenn es sich um ein verwaltungs- oder strafverfahren handelt,
liegt es im ermessen des richters, ob widerrechtlich erlangte beweise zugelassen sind oder nicht.
die entsprechenden artikel dazu finden sich in art. 152 abs. 2 zpo bzw. art. 141 abs 2 stpo.

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