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(Anonym):Kann man ohne Zustimmung Gespräche aufnehmen und vor Gericht einfach vorlegen??
Wer kennt sich da aus?
Danke Euch....
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(Anonym):Kann man ohne Zustimmung Gespräche aufnehmen und vor Gericht einfach vorlegen??
Wer kennt sich da aus?
Danke Euch....
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Kommentare
Sa, 08/09/2018 - 13:09
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Nein - darf man nicht. Mit Zustimmung ist es aber ok.
Thomas Berger Im K-Tipp häts au en Artikel devo:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/darf-eine-privatperson-ein-beratungsgespr...
Walter Büchi wenn es sich um ein verwaltungs- oder strafverfahren handelt,
liegt es im ermessen des richters, ob widerrechtlich erlangte beweise zugelassen sind oder nicht.
die entsprechenden artikel dazu finden sich in art. 152 abs. 2 zpo bzw. art. 141 abs 2 stpo.