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(Anonym):Hallo 😊
Ich habe die Lehre diesen Sommer erfolgreich bestanden, jedoch fängt mein
Arbeitsvertrag erst am 01.08.2018 an. Nun habe ich wahrscheinlich etwas neues
gefunden, hätte ich die möglichkeit rechtlich gesehn den neuen
Arbeitsvertrag aufzulösen und somit die neue Stelle per 01.08 an zufangen?
LG
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(Anonym):Hallo 😊
Ich habe die Lehre diesen Sommer erfolgreich bestanden, jedoch fängt mein
Arbeitsvertrag erst am 01.08.2018 an. Nun habe ich wahrscheinlich etwas neues
gefunden, hätte ich die möglichkeit rechtlich gesehn den neuen
Arbeitsvertrag aufzulösen und somit die neue Stelle per 01.08 an zufangen?
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Kommentare
Di, 03/07/2018 - 23:08
Robert Schweng
Christian Goutziomitros Und RS? Nach der Lehre kommt zuerst die obligatorische RS an die Reihe!
Walter Büchi nein. der lehrvertrag ist, im gegensatz zu den meisten einzelarbeitsverträgen, immer befristet und mit sondervorschriften (art. 344 bis 346a or) behaftet.
zudem wird er von der kantonalen behörde, in der regel das amt für berufsbildung, kontrolliert und mitunterzeichnet.
Germaine Jorai Er het doch bestande de Summer.. den isch de jo fertig
Walter Büchi falls er diesen vertrag schon unterschrieben hat, kann er der in probezeit mit einer kündigungsfrist von 7 tagen kündigen.
somit kann er erst am 8.8 die neue stelle antreten.