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(Anonym):Hallo đ
Ich habe die Lehre diesen Sommer erfolgreich bestanden, jedoch fÀngt mein
Arbeitsvertrag erst am 01.08.2018 an. Nun habe ich wahrscheinlich etwas neues
gefunden, hÀtte ich die möglichkeit rechtlich gesehn den neuen
Arbeitsvertrag aufzulösen und somit die neue Stelle per 01.08 an zufangen?
LG
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(Anonym):Hallo đ
Ich habe die Lehre diesen Sommer erfolgreich bestanden, jedoch fÀngt mein
Arbeitsvertrag erst am 01.08.2018 an. Nun habe ich wahrscheinlich etwas neues
gefunden, hÀtte ich die möglichkeit rechtlich gesehn den neuen
Arbeitsvertrag aufzulösen und somit die neue Stelle per 01.08 an zufangen?
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Kommentare
Di, 03/07/2018 - 23:08
Robert Schweng
Christian Goutziomitros Und RS? Nach der Lehre kommt zuerst die obligatorische RS an die Reihe!
Walter BĂŒchi nein. der lehrvertrag ist, im gegensatz zu den meisten einzelarbeitsvertrĂ€gen, immer befristet und mit sondervorschriften (art. 344 bis 346a or) behaftet.
zudem wird er von der kantonalen behörde, in der regel das amt fĂŒr berufsbildung, kontrolliert und mitunterzeichnet.
Germaine Jorai Er het doch bestande de Summer.. den isch de jo fertig
Walter BĂŒchi falls er diesen vertrag schon unterschrieben hat, kann er der in probezeit mit einer kĂŒndigungsfrist von 7 tagen kĂŒndigen.
somit kann er erst am 8.8 die neue stelle antreten.