Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Guten Morgen, ich habe eine Frage zu einem richterlichen Parkverbot.
Müsste dieses nicht öffentlich aufgestellt werden, damit wir Mieter dies auch sehen können oder reicht da einfach eine Mitteillung im städtischen Anzeiger? 🤔
Besten Dank!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Guten Morgen, ich habe eine Frage zu einem richterlichen Parkverbot.
Müsste dieses nicht öffentlich aufgestellt werden, damit wir Mieter dies auch sehen können oder reicht da einfach eine Mitteillung im städtischen Anzeiger? 🤔
Besten Dank!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 2
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Sa, 12/01/2019 - 19:28
Robert Schweng
Kurt Egli Ein richterliches Verbot muss vor Ort klar ersichtlich sein. Auf dem Schild ist der vom Gericht vorgegebene Text zu publizieren.