(Anonym):Guten Morgen, ich habe eine Frage zu einem richterlichen Parkverbot.
Müsste dieses nicht öffentlich aufgestellt werden, damit wir Mieter dies auch sehen können oder reicht da einfach eine Mitteillung im städtischen Anzeiger? 🤔
Besten Dank!

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Ein richterliches Verbot muss vor Ort klar ersichtlich sein. Auf dem Schild ist der vom Gericht vorgegebene Text zu publizieren.

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