Hallo zusammen

Kann mir wer Auskunft darueber geben in welchen fällen man ein
Freizuegigkeitskonto
Ausbezahlen lassen kann

Danke

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare

Lino Ventura

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Selbständigkeit,
Immobilienkauf,
Bei Auswanderung aus der CH

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Allma Kiki

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Zu hinzufügen wäre da noch ... Nur bei Auswanderung in einen dritt Staat.

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Walter Büchi

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Jeremy Laube

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auswanderung nur ausserhalb eu. immokauf nur für eigenheim keine zweit-ferienwohnung. selbständig nur bei einzelfirma sonst gilt man nicht als selbsständig (gmbh,ag)

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Claudia Zwart-Hager

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Das ist nicht ganz richtig ?Den überobligatorischen Teil (falls vorhanden) kann auch bei Auswanderung in einen EU/EFTA Staat bezogen werden.

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Claudia Zwart-Hager

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Bei voller IV-Rente ebenfalls

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Allma Kiki

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Der Ablauf ist dann nicht der gleiche.

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Annelise Schnyder

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Einzelfirma nur die ersten 12 monate nach errichtung des freizügigkeiskontos

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