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Sa, 10/08/2019 - 08:42

(Anonym):Hallo zusammen,

Ich habe mir ein Occasionsauto ab MFK mit Garantie gekauft. Mir ist dann nach einer Weile aufgefallen, dass der Ölverbrauch relativ hoch ist. Das Problem habe ich dann beim Service in der Garage angesprochen und wurde darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich ein Motorproblem (Kolben) vorliegt. Daraufhin habe ich den Verkäufer telefonisch informiert und auf Anraten der Service-Werkstatt eine offizielle Messung durchführen lassen. Der genaue Verbrauch liegt bei 0,8l Öl auf 1000km. Die offizielle Toleranzgrenze des Herstellers ist allerdings nur 0,5l auf 1000km und damit liegt ein Mangel vor.
Laut Kaufvertrag habe ich eine Garantie von "1 Jahr oder 20.000km auf Motor und Getriebe auf mechanische Teile". Der Mangel fällt laut Werkstatt ganz klar darunter und sie haben direkt den Verkäufer in meinem Name mit dem Testergebnis kontaktiert um ihn über die Kosten zu informieren (7.000 - 8.000 CHF). Der Verkäufer hat darauf 3 Wochen nicht reagiert, also habe ich ihn jetzt selbst kontaktiert. Er hat dann direkt eine Wandlung vorgeschlagen, natürlich zu seinen Gunsten. Die Konditionen kommen für mich allerdings nicht in Frage und ich habe gesagt, dass ich dann möchte, dass der Mangel behoben wird. Seine Antwort ist, dass es sein Recht ist die Beseitigung zu verweigern und auf die Wandlung zu bestehen - stimmt das?
Der Kaufpreis betrug 21.000 CHF und sein Angebot nach Abzug der Kilometer ist 16.000CHF.
Nach Auskunft der Werkstatt wäre der Mangel komplett behoben nach der Reparatur (bekanntes Problem).

Vielen Dank für die Antworten!

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Mi, 07/08/2019 - 12:57

Liebe Gruppe

Ich kann mir leider keinen Anwalt mehr leisten, aber ich wäre sehr dankbar über Eure Antworten oder Inputs.

Es geht um eine etwas delikate Sache und Entschuldigung für den langen Text.

2010 setzte sich mein Ex-Mann ins Ausland ab. Ich musste ihn wegen Diebstahl, Veruntreuung und Betrug anzeigen. Die erste Anzeige machte ich auf einem Polizeiposten bei der Kapo Aargau. Aufgrund des sehr hohen Betrages musste ich dann zur Kripo.

Ich bekam eine Härtefallscheidung und ging dann selber ins Ausland.

Jetzt bin ich zurück in der Schweiz und hatte gestern bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und es kam raus, dass während 9 Jahren nichts getan wurde. Die Akten lauten auf "Evt. Veruntreuung, Diebstahl etc", obwohl der Tatbestand des Betruges gegeben ist. Der Grund dafür dürfte wohl sein, dass der Beamte bei der Kripo vermutlich das Gefühl hatte, dass ich, als "betrogene, verlassene Ehefrau" meinem Ex nur eins auswischen wollte, weil ich nur sehr wenig Bankbelege und nur wenige Kaufverträge vorlegen konnte. Mein Ex war so schlau, dass er viele Papiere in seiner Firma aufbewahrte, was für mich jetzt natürlich sehr schlecht ist. Auch hatte mir der Kripo-Beamte anlässlich der Befragung sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er überhaupt keine Lust auf diese Befragung hatte und verdrehte bei jedem Satz von mir, die Augen...

Ebenfalls las ich im Akt einen Brief an meinen ehemaligen Anwalt, dass mein Ex ab 2012 nur noch mit Schweizer Haftbefehl gesucht wird, weil der Aufwand für eine Überstellung in die Schweiz zu hoch wäre... (???!!!)

Auch fehlen in den Akten bei der Staatsanwaltschaft Unterlagen, welche ich damals der Anzeige beigebracht hatte. Wo die geblieben sind? Keine Ahnung!

Es kann doch nicht angehen, dass da nicht ermittelt wird obwohl ich der Polizei bereits 2012 mitgeteilt habe, dass mein Ex nun in der Umgebung München lebt und dort, vermutlich mit falschen Papieren, Sozialbetrug begeht.

Die Verjährung dauert zum Glück nochmals 6 Jahre, also noch etwas Zeit. Aber was kann ich tun, damit endlich mal ermittelt wird? Für mich grenzt das schon fast an Beamtenwillkür.

Ich danke Euch.

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Mi, 07/08/2019 - 08:02

Guten Abend

Ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht - Bastelraum. Sorry, langer Text...

Wir haben aktuell einen Bastelraum gemietet und diesen Fristgerecht per Ende September gekündet. Nun haben plötzlich (ohne Vorabinfo der Firma, die den Raum vermietet) 2 Personen angerufen, die an dem Raum interessiert sind. Diese waren dann sehr verwundert, dass nicht ich den Raum vermiete, sondern eine Firma da sie meine Handynummer erhalten haben. Daraufhin habe ich die Firma angeschrieben und gefragt, ob das nicht gegen den Datenschutz verstösst, wenn diese einfach meine Nummer rausgeben.

Ich habe die Antwort erhalten, dass meine Nummer nur bei automatischen Antworten auf schriftliche Anfragen angegeben wird für mögliche Besichtigungen. Gestützt sei dies auf die Kündigungsbestätigung (liegt gerade nicht vor), sowie das Mietrecht. Im Vertrag steht lediglich, dass sich Mieter und Vermieter früh genug arrangieren müssen wenn jemand den Raum besichtigen möchte. Aber in keinem Wort oder Satz, dass da meine Kontaktdaten weitergegeben werden. Ich habe auch kein Problem damit den Raum zu zeigen (wobei die Fragen bis jetzt durch eine bessere Beschreibung bereits geklärt werden hätten können).

Wir geben den Raum bereits 2 Wochen vor Ende ab und dann kann sich auch die Firma dann darum kümmern.

Ist das wirklich rechtens (Mietrecht), dass meine Daten da einfach weitergegeben werden? Müsste nicht die Firma erst grundlegende Fragen beantworten und erst bei wirklichem Interesse an einer Besichtigung mit mir Kontakt aufnhemen? Oder mir die Daten der Person zustellen?

Da wir noch nie einen Raum gemietet haben vorher, kenne ich mich da leider 0 aus.

Vielen Dank für rechtliche Hinweise zu dem Thema.

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