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Hallo zusammen
Es geht um Mietrecht.
Ist es rechtlich gültig ein Wohnungsvertrag so abzuändern, dass eine Kündigungsfrist von 6 Monaten besteht?
Es handelt sich um eine 2- Zimmer Wohnung im Kt. Aargau.
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Hallo zusammen
Es geht um Mietrecht.
Ist es rechtlich gültig ein Wohnungsvertrag so abzuändern, dass eine Kündigungsfrist von 6 Monaten besteht?
Es handelt sich um eine 2- Zimmer Wohnung im Kt. Aargau.
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Kommentare
Sa, 10/08/2019 - 11:08
Robert Schweng
Esther Roos Wenn du den Vertrag mit 6 Monaten unterschrieben hast; JA
Birgit Rechsteiner 6 Monate ist nicht die Norm, aber ok...
Andreas Georg Ueblich sind drei Monate. Das Vertagsrecht erlaubt Aenderungen. Aber diese dürfen nicht gegen geltendes Recht verstossen, und - wichtig - beide Parteien müssen einverstanden sein. Der Beschluss muss schriftlich in einem Nachtrag oder einer Verteagsänderung erfolgen.