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Mi, 10/01/2018 - 16:27
Kommentare: 18
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Mi, 10/01/2018 - 14:55
Kommentare: 26
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Mi, 10/01/2018 - 11:52
Kommentare: 3
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Di, 09/01/2018 - 12:19
Kommentare: 3
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Mo, 08/01/2018 - 19:33
Kommentare: 17
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Mo, 08/01/2018 - 11:01
FRAGE:
Darf ich in meiner Mietwohnung musizieren?
ANTWORT:
Ja, das ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot des Musizierens in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung ist ungültig. Sie müssen jedoch im üblichen Ausmass auf die Mitmieter Rücksicht nehmen(Art. 257f OR Abs. 2 ). Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Sie in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten 2 - 3 Stunden pro Tag musizieren dürfen. Nicht erlaubt sind jedoch sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=Art.+257f+OR
Darf ich in meiner Mietwohnung musizieren?
ANTWORT:
Ja, das ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot des Musizierens in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung ist ungültig. Sie müssen jedoch im üblichen Ausmass auf die Mitmieter Rücksicht nehmen(Art. 257f OR Abs. 2 ). Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Sie in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten 2 - 3 Stunden pro Tag musizieren dürfen. Nicht erlaubt sind jedoch sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete.
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=Art.+257f+OR
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