Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Angenommen man war 8 Jahre lang in einer Festanstellung. Man macht sich Selbständig (mit einer Einzelfirma als Nebenerwerb) ( arbeitet aber Vollzeit immernoch ca 80%. Falls es mal dazu kommen würde, und man würde arbeitslos werden, erhält man dann kein Geld mehr vom RAV, da man eine Einzelfirma gegründet hat??
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Angenommen man war 8 Jahre lang in einer Festanstellung. Man macht sich Selbständig (mit einer Einzelfirma als Nebenerwerb) ( arbeitet aber Vollzeit immernoch ca 80%. Falls es mal dazu kommen würde, und man würde arbeitslos werden, erhält man dann kein Geld mehr vom RAV, da man eine Einzelfirma gegründet hat??
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 6
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Sa, 14/09/2019 - 09:54
Robert Schweng
Annelise SchnyderDie selbständige erwerbstätigkeit wird als zwischenverdienst berechnet. Du must monatlich deine arbeitstage und deinen Gewinn angeben. Die differenz zu den 70% arbeitslosengeld wird dir dann ausbezahlt. Du bist aber verpflichtet, dich zu bewerben. Es wird berechnet, wieviele stellenprozent neben der Selbständigkeit möglich wären, z. B. 50%. Diese Regelung ist nur möglich, wenn die teilselbständigkeit vor der arbeitslosigkeit bestanden hat, so wie bei dir.
Aksel Fiszer Wenn die „Nebentätigkeit“ bereits bestand, wenn AL eintritt, hat diese keine Relevanz. Versichert ist NUR die abhängige Beschäftigung.