Angenommen man war 8 Jahre lang in einer Festanstellung. Man macht sich Selbständig (mit einer Einzelfirma als Nebenerwerb) ( arbeitet aber Vollzeit immernoch ca 80%. Falls es mal dazu kommen würde, und man würde arbeitslos werden, erhält man dann kein Geld mehr vom RAV, da man eine Einzelfirma gegründet hat??

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Kommentare

Robert Schweng

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Annelise SchnyderDie selbständige erwerbstätigkeit wird als zwischenverdienst berechnet. Du must monatlich deine arbeitstage und deinen Gewinn angeben. Die differenz zu den 70% arbeitslosengeld wird dir dann ausbezahlt. Du bist aber verpflichtet, dich zu bewerben. Es wird berechnet, wieviele stellenprozent neben der Selbständigkeit möglich wären, z. B. 50%. Diese Regelung ist nur möglich, wenn die teilselbständigkeit vor der arbeitslosigkeit bestanden hat, so wie bei dir.

Aksel Fiszer Wenn die „Nebentätigkeit“ bereits bestand, wenn AL eintritt, hat diese keine Relevanz. Versichert ist NUR die abhängige Beschäftigung.

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