(Anonym):Hallo zusammen.
Habe eine Frage zum Freizügikeitskonto:
Ich bin Schweizer, lebe aber in Deutschland.
Wie ist das geregelt, wenn man sich selbständig machen will und im Ausland wohnt?
Ich würde mir gerne einen Teil davon auszahlen lassen, wenn möglich.

Vielen Dank für Informationen.

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Kommentare

root

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Thomas Berger Da goht glaubs nur, wäme sich in der Schwiiz selbstständig macht, oder ausserhalb vo der EU(Bilaterale Verträg). ??

Mirjam Locher-Heuberger https://blog.tagesanzeiger.ch/geldblog/index.php/66611/auswandern-mit-de...

Mirjam Locher-Heuberger Interessanterweise habe ich bislang nirgends als explizite Bedingung gelesen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit zwingend in der Schweiz aufgenommen werden muss, um das Freizügigkeitskonto beziehen zu können. Einziger Hinweis diesbezüglich könnte sein, dass die Vorsorgeeinrichtungen eine Bestätigung der AHV bezüglich Einteilung als selbständig Erwerbender verlangen.

Mirjam Locher-Heuberger Ich hab die Lösung:
Gemäss Mitteilung über die Berufliche Vorsorge Nr. 123 hat die Rechtsprechung befunden, dass der Barauszahlungsgrund bei selbständiger Erwerbstätigkeit im Ausland nicht geltend gemacht werden kann; s. auch BGE 9C_318/2010 vom 18.4.2011.

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