Aufgrund eines voran gegangenem Postings, stellt sich mir folgende Frage;
Ist die üble Nachrede nach StGB Art.175 auch gegeben, wenn die betreffende Person nicht namentlich erwähnt wird/nicht nachvollziehbar ist um wen es sich bei der "üblen Nachrede" handelt?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wäre das nicht eher eine Frage für diese Gruppe?
Normalerweise behandeln wir hier ernste Probleme! 😉
https://www.facebook.com/groups/167277107057056/

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ann Ika

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was ist mit Dir los? 😂😂😂

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich erklärs gleich... 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Scherrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich frage mich, ob hier nicht der Admin him self ein Troll ist und seine eigenen Gruppenregeln nicht kennt?🤔

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Melanie Scherrer wer war zuerst da das Huhn oder das Ei? 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Scherrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich möchte an dieser Stelle gerne auf die Gruppenregeln verweisen. Insbesondere die Nummern 1,3&5

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

sehe ich nicht verletzt 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Scherrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich bitte freundlichst um hilsfbereitschaft, bezogen auf meine Rechstfrage. Besser formuliert?
(Bearbeitet aufgrund falscher Wortwahl)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich verweise allerdings auf Nr.8 und vor allem die WARNUNG was den Admin betrifft.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Scherrer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Anscheinend erübrigt sich dieser Artikel und wird nichtig, in dem man eine unbescholtene Person in halb öffentlichem, virtuellem Raum als Troll bezeichnet.
Danke für die Beantwortung meiner gestellten Frage.👌

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hmm, dann schildern sie uns doch mal den konkreten Sachverhalt zu Ihrer Frage 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv